Allein reisen – was ist erlaubt?
Das deutsche Gesetz macht keine Vorschriften, ab welchem Alter Kinder ohne ihre Eltern verreisen dürfen. Als Anhaltspunkte dienen lediglich der Taschengeldparagraf 110 des BGB (Jugendliche bis 18 Jahre sind danach nur beschränkt geschäftsfähig und dürfen keine Verträge schließen, die sie nicht mit ihrem Taschengeld bezahlen können) und das Jugendschutzgesetz, das unter 16-Jährigen den Aufenthalt in Restaurants und Diskotheken nur zum Verzehr von alkoholfreien Getränken und nur bis 24 Uhr erlaubt.
Als Untergrenze für unbegleitete Reisen werden allgemein 14 Jahre angesehen. Viele Reiseveranstalter für Jugendliche nehmen aber auch schon 12- und 13-Jährige mit, und Ferienlager gibt es auch schon für Siebenjährige. Generell gilt: Wenn Jugendliche Reisen ohne ihre Eltern unternehmen, müssen sie eine Reisevollmacht dabei haben – die berechtigt sie nicht nur zum Grenzübertritt, sondern auch zu „üblichen Geschäften im Rahmen einer Reise“ wie einem Restaurantbesuch oder einer Hotelbuchung.
Wie genau diese Vollmacht aussehen muss, ist von Land zu Land verschieden; während meist ein formloses Schreiben genügt, muss in Brasilien zum Beispiel ein eigenes Formular ausgefüllt und amtlich beglaubigt werden. Erkundigt euch also vorsichtshalber bei der Botschaft oder dem Konsulat des entsprechenden Landes.
Außerdem brauchen allein reisende Kinder natürlich ein gültiges Ausweisdokument – also einen (noch gültigen) Kinderausweis oder einen Kinderreisepass.
Was gehört in die Reisevollmacht?
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum und Geburtsort des Reisenden
- Reiseziel
- Reisezeitraum bzw. der Zeitraum, für den die Reisevollmacht gilt Behörde, die den Personalausweis bzw. den Reisepass ausgestellt hat
- Nummer des Kinderausweises oder des (Kinder-) Reisepasses
- Persönliche Daten einer mitreisenden volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht für den minderjährigen Reisenden hat
- Namen aller Erziehungsberechtigten
- Nummern der Personalausweise oder Reisepässe aller Erziehungsberechtigten
- Unterschriften aller Erziehungsberechtigten Ort und Datum der Ausstellung
Wollt ihr auf Nummer sicher gehen, fügt noch eine Kopie eurer Personalausweise oder Reisepässe an.
Quelle: http://www.kidsaway.de/reiseplanung/sicherheit/haenschen-klein-ging-allein-wenn-kinder-allein-reisen/