Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag einen Termin bei der Bank zur Kontoeröffnung vereinbaren. Stammeinlage einzahlen oder überweisen und mit einem bankbestätigten Kontoauszug zurück zum Notar.

Sobald dieser den Stammkapitalnachweis hat, löst er die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister aus.

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Keiner, der einen Funken Anstand und Erziehung hat oder bei Sinnen ist, klaut seiner Mutter ein paar tausend Euro vom Konto. Warum sollten wir dich bemitleiden?

Einzig sinnige Maßnahme:

  • Gespräch mit Mutter ansetzen
  • gestehen (den Geldklau und dein Suchtproblem)
  • Reue zeigen (denn angeblich liebst du sie ja)
  • Taschengeld, Ferienjob etc. als Wiedergutmachung anbieten
  • Suchtproblem mit Familie und externer Unterstützung angehen
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Ich denke du startest im Sommer eine Ausbildung bei der Commerzbank, nachdem du dein Abbi wegen Leistungs- und Motivationsdefiziten nicht zu Ende führst?

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Einstiegstelle Privatkunden sollte mit TG 4 oder 5 dotiert sein.

Die Summen kannst du nun gern selbst in der Tabelle (1. Berufsjahr) ablesen.

https://fidi.verdi.de/banken/private-oeffentliche-banken/++co++3287ca72-b9dc-11e9-9de8-525400f67940

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https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat

Hausratsgegenstände können in vier Arten unterteilt werden:

  • Zur Einrichtung gehören Bilder, Fensterdekorationen, Möbel oder Teppiche.
  • Gebrauchsgegenstände: Bekleidung, Bücher, Geschirr, Haushaltsgeräte, Informations- und Kommunikationstechnik, Küchengeräte, Tonträger, Unterhaltungselektronik.
  • Verbrauchsgüter: Nahrungs- und Genussmittel.

=> diese sollten unbedenklich sein

  • Wertsachen: Antiquitäten, Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine oder Schmuck.

=> je nach Wert ggf. problematisch

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Idealer Ablauf:

1.) Finanzierungsanfrage Bank (in ausreichendem Abstand zum geplanten Notartermin).

2.) Bank prüft erfolgreich und gibt eine schriftliche Finanzierungszusage ab.

3.) Notartermin für die Beurkundung des Kaufvertrages.

4.) Erst nach Notartermin Unterzeichnung der Darlehensverträge bei der Bank.

Bei anderen Varianten passiert gern eines von beiden:

Unterschreibt Ihr den Kaufvertrag (der ist eine vollstreckbare Urkunde), bekommt aber die Finanzierung nicht (und könnt den Kaufpreis nicht zahlen), kann der Verkäufer in Euer Vermögen vollstrecken.

In diesem Fall müsste eine Rücktrittsklausel in den Vertrag, die greift, wenn die Finanzierung abgelehnt wird. Will der Verkäufer aber so eine Klausel nicht, wird er den Vertrag so ggf. nicht mit Euch beurkunden lassen.

Unterschreibt Ihr erst die Darlehensverträge und (nach Ablauf der 14 Tage Widerrufsfrist) kommt es gar nicht zur Beurkundung, weil der Verkäufer Euch das Objekt doch nicht veräußert, habt Ihr den Kredit schon an der Backe und könnt ihn nur noch gegen teures Aufhebungsentgelt zurückgeben.

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