Bei einem Päckchen ja - beim Paket nein.
Es sei denn du hast online einen Ablageort benannt - das dauert aber ein paar Tage, denn denn musst du postalisch bestätigen.
Bei einem Päckchen ja - beim Paket nein.
Es sei denn du hast online einen Ablageort benannt - das dauert aber ein paar Tage, denn denn musst du postalisch bestätigen.
Ohne Umwege zum Jugendamt würde ihc mal vorschlagen .... In Dtl. ist das vorsätzliche Körperverletzung.
Das fällt unter Urkundenfälschung und gilt als Straftat.
Doof wenn man sich die AGBs von Ebay nicht VOR dem Anmelden durchliesst und nur auf "weiter" drückt !
Dann zahl mal schön !
Finde mal einen toten der noch lebensfähig wäre ...