Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung (spätestens) nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen daher kann dann nach § 437 II BGB vom Vertrag zurückgetreten werde oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden.

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Schlag deiner Mutter doch vor, dass du zusätzliche Aufgaben im Haushalt gegen ein wenig Taschengeld erledigen könntest.Du könntest auch Zeitung austragen. So lernst du, dass man für sein Geld arbeiten muss. Außerdem ist Taschengeld auch gut um dir den Umgang mit Geld beizubringen.

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Du kannst sie behalten, schließlich arbeitest du ja nicht 24h am Tag. Oder lackiere deine Fußnägel ;) Da stört es sicher keinen.

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