Hallo, nein Urlaub musst Du nicht nehmen, dass kannst Du bei Nachfrage von der Zeitarbeitsfirma freiwillig! machen. Alternativ kann die ZA Firma von dem Arbeitszeitkonto Stunden nehmen, z.B. laut IGZ Tarifvertrag zwei Tage pro Monat und Zeitausgleich anweisen um Wartezeit zwischen zwei Einsätzen zu überbrücken.

Aber auch bei einem Ausgleich über das AZK Konto sollte die ZA Firma, wenn sie offen und fair arbeitet, vorher mit Dir sprechen und Dein Einverständnis einholen.

...zur Antwort

Hallo zuerst, dann kurz eine Anmerkung zu DerSchoppenhauer, Zeitarbeit gibt es seit Jahrzehnten! Unter der Regierung Schröder (man staune) wurde das "Reglement" gelockert wie z.B. die Überlassungszeiten, die vorher begrenzt war. Aber Ministerin Nahles will ja das Rad der Zeit zurückdrehen und manches rückgängig machen.

Wieso hat die Zeitarbeit so einen schlechten Ruf? Da könnte ich nun schreiben, weil die ZA ein sehr beliebtes Thema bei den Gewerkschaften sind, sehr beliebt bei mancher Presse und TV um hier mit schlecht recherchierten "Fakten" negatives zu schreiben und zu senden. Wieso habe ich noch nie was gelesen oder gesehen wo aus Sicht der Zeitarbeitsfirma ein Beitrag kommt?

Natürlich gibt es schwarze Schafe - die es übrigens in jeder Branche gibt. Denke hier mal an die Firma Schlecker zum Beispiel. Aber viele ZA Firmen arbeiten akkurat und sind sich der Verantwortung sehr wohl bewusst.

Zeitarbeit wird schlecht bezahlt. Querverweis auf die schwarzen Schafe. Es liegt des Öfteren nicht an den ZA Firmen, sondern an den Kunden die zwar super Personal haben wollen aber den ZA Firmen niedrige Verrechnungssätze zahlen. Da die ZA Firmen auch was verdienen müssen, dann nur der Mindestlohn von derzeit 8,80 Euro/Std. gezahlt werden. Übrigens der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 8,50! Dann ab dem 01.06. liegt der Mindestlohn bei 9,00 Euro. Das ist nicht die Welt aber 50 Cent mehr dann als der gesetzliche Mindestlohn.

Ich bin absolut für einen Mindestlohn und bitte gerne auch einen höheren Mindestlohn. Das ist ein guter Hebel um die "Entleiher" zu zwingen einen höheren Verrechnungssatz zu zahlen.

Dann gibt es die sogenannten Branchentarifzuschläge, bedeutet die Leiharbeiter erhalten im Maximum 90% von dem Gehalt, was der fest Angestellte der die selbe Arbeit macht erhält. Das ist so gut wie gleiche Bezahlung. Es werden auch immer mehr Branchen wo dieser Zuschlag eingeführt wird.

Nächster Punkt der immer negativ bewertet wird. "Es wird ja eh nie jemand übernommen, die "Leiher" werden immer nur nach kurzer Zeit wieder weg geschickt..."  Das mag so sein und wenn Frau Nahles sich durchsetzt, wird das verstärkt wieder so sein. Aber tatsächlich gibt es VIELE Zeitarbeiter die lange in einem Einsatz sind. Und es gibt VIELE Zeitarbeiter die ebenso übernommen werden.

Für viele Unternehmen ist die Zeitarbeit mittlerweile eine sehr beliebte Stellenbörse, einen Zeitarbeiter zu ordern kostet erst mal nichts und dann kann man sich den Mitarbeiter/in in Ruhe anschauen und wenn gute Arbeit und Zuverlässigkeit da sind, diejenigen in der Regel kostenlos nach 6 - 9 Monaten übernehmen. Das ist für die Firmen eine günstige Variante.

Final liegt es auch an der Arbeitsweise und Leistung der Zeitarbeiter ob sie übernommen werden oder nicht.

Es gibt nicht nur Nachteile, sondern auch Vorurteile in der Zeitarbeit. Das waren nur zwei Beispiele die ich hier genannt habe! Natürlich muss man immer verbessern aber wo ist das nicht der Fall.

...zur Antwort

Hallo, pauschal kann man das nicht beantworten. Ich würde sagen, dass kommt auf die Branche an. In manchen Branchen wird z.B. für eine Bürokraft mehr bezahlt als in anderen.

Ich würde eher raten in ein Unternehmen zu gehen was besser zu einem passt. Manche fühlen sich in einem großen Unternehmen wohler als bei einem Mittelständler oder kleinen Unternehmen und umgekehrt.

Aus meiner Erfahrung raus sind die Unterschiede in einer Branche so groß nicht, weil auch Mittelständler und Kleine Unternehmen sich oft nach den Tarifverträgen orientieren und entsprechend bezahlen. Und trotz allen ist das Gehalt wo auch immer, immer noch Verhandlungssache.....

...zur Antwort

Hallo, da wirst Du im IGZ Tarifvertrag auch nichts finden, der Urlaub wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt und daran orientiert sich auch der Tarifvertrag.Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten!  Bedeutet, dass man laut IGZ 24 Tage Jahresurlaub hat, in den ersten 6 Monaten nicht 2 volle Tage pro Monate, sondern 1,6 Tage. Bei zwei Monaten Zugehörigkeit also 3,2 Tage was entsprechend auf- oder abgerundet wird.

Nach Ablauf der Probezeit werden aus diesen 1,6 Tagen dann zwei Tage

...zur Antwort

Hallo, zuerst musst Du Dich dort arbeitssuchend/arbeitslos melden wo Du wohnst also in Köln. Dann kann die Arge oder auch Du das bei Deinem Profil so einstellen, dass Du in Berlin Arbeit suchst, so wirst Du dann auch in Berlin gefunden. Du kannst aber auch über die Arbeitsamt Seite in Berlin nach freien Jobs suchen bzw. die Arge wird Dir ggf. freie Jobs in Berlin vorschlagen.

Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Du bei Deinem Betreuer in Köln Bescheid sagst, dass Du wie in Deinem Beispiel in Berlin suchst, die für Dich dort auch suchen sollen.

...zur Antwort

Hallo, leider schon. Wie auch bereits andere geschrieben haben, ist das ein Ausschluss Kriterium! Grad in Zeiten von automatischer Prüfung! Jeder Personaler geht davon aus, dass der oder diejenige nicht sorgfältig gearbeitet hat und wird. Ein Fehler mag ja noch angehen aber mehrere ist ein absolutes no go

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.