Wenn er in Strafhaft ist, kannst Du über den Haftverteilungsplan / Vollstreckungsplan des betreffenden Bundeslandes die JVA finden, in der er höchstwahrscheinlich sitzt.
Wenn der Kerl nicht in Strafhaft sondern in Untersuchungshaft ist, sitzt er i. d. R. in der Haftanstalt, die dem für die Tat zuständigen Gericht zugeordnet ist, oder in der Hafteinrichtung bei der ermittelnden Polizeistelle.
Zu beachten sind Besonderheiten z. B. für Jugendliche, Terroristen etc.