Hi, nach zwei Jahren Wirtschaftsschule ist das easy. Du wirst sehen, dass du eine verkürzte Ausbildung absolvieren wirst.
Hi, solange das Teil noch in Betrieb ist bleibe es mit 1 Euro (Erinnerungswert) im Anlagevermögen. D. h. es wird im letzten Jahr der geplanten Nutzungsdauer lediglich bis auf diesen einen Euro abgeschrieben.
Ich würde mit den alten Prüfungen anfangen und dann den Stoff wiederholen, den ich nicht beherrsche. Lernen mit Karten finde ich nur bei Sprachen (Vokabeln) lernen sinnvoll. Du musst den Stoff verstehen, dann kapierst du auch die Fragen. Viel Erfolg!
Hi, geht doch einfach mal zur Agentur für Arbeit, es gibt auch überbetriebliche Ausbildungen, in die du ggf. vermittelt wirst. Hier wird detaillierter auf deine gesundheitliche Situation eingegangen.
Hi, mach unbedingt deine Prüfung, dann hast du einen anerkannten Ausbildungsberuf. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet dein Ausbildungsverhältnis und du brauchst nicht mehr in dieses Unternehmen.
Konzentriere dich auf diese Prüfung, wenn es nicht anders möglich ist, dann geht zum Arzt. Ohne Prüfung hast du keinen Abschluss, denke daran, wie sich das im Lebenslauf zeigt; du hast ja schon richtig viel in diese Ausbildung investiert.
Ich bin sicher, das klappt, und du kannst danach richtig stolz auf dich sein! Drücke dir alle Daumen!
Hi, selbstverständlich musst du das erwähnen. Gib noch die Leute an, die über dich Auskunft geben können, sog. Referenzen. Das kommt gut an. . Auch, dass du dir sicher bist, auf Grund der Arbeit dort, dass dieser Beruf genau der richtige ist.
Hi, es gibt sog. ausbildungsbegleitende Hilfen, von der Agenturf ür Arbeit vermittelt.
Du könntest auch in der Berufsschule oder bei der Handwerkskammer nachfragen. Evtl. auch bei der zuständigen Innung. Viel Erfolg!
Hi, mach dir keine Sorgen, wenn du den Stoff, den ihr in der Schule durchgenommen habt, beherrscht, dann reicht das allemal. Viel Erfolg!
Hallo,
stelle dir einfach vor, es kommt ein Kunde und möchte von dir Auskunft über die genannten Artikel haben.
Er/sie stellte Fragen (der Prüfer) und die gibst die entsprechende Auskunft. Evtl. bei Tabakwaren das Alter des Käufers, beim Benzin die Unterschiede etc.
Viel Erfolg!
Hi, orientiere dich nicht an den anderen Auszubildenen.
Du weißt ja, was verlangt wird, und darauf kannst du dich dann vorbereiten. Dein Ausbilder wird dich sicher unterstützen, wenn du ihn darum bittest.
Hi, das sind ja wirklich gravierende Unterschiede in deinen Noten.
Ruf einfach bei der IHK an, da bekommst du entsprechende Auskunft, oder dein Ausbilder sollte das wissen oder dort nachfragen. M. W. genügt die mündliche Ergänzungsprüfung.
Hey (!) geht zur IHK, die Anschrift findest du in deinem Ausbildungsvertrag, dort gibt es Ausbildungsberater und es besteht sicher Möglichkeiten, die Ausbildung in einem anderen Betrieb weiter zu machen. Die helfen dir garantiert.
Warenschulden sind Holschulden (Abholen), Ausnahmen Wechselschulden , Geldschulden sind Bring- oder Schickschulden (von schicken). Gesetzliche Regelung, es kann jedoch im Kaufvertrag auch eine andere Erfüllung vereinbart werden.
Hi, sprich mit deinem Hausarzt und such dir, ggf. auch über die Krankenkasse, eine Therapie. Je Früher du damit anfängst, desto schneller wird sich etwas ändern, wirklich!
- Gehe mit deinem Sohn nach Voranmeldung zur Agentur für Arbeit. Dort wird man dich unterstützen.
- Ich gehe bei deiner Frage davon aus, dass er bis jetzt noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat.
Du musst dein Berichtsheft zur Abschlussprüfung (mündlicher Teil) mitbringen. Dein Ausbilder weiß das, frage ihn einfach.
Falls du bei diesem nicht weiter kommst, ruf bei der IHK an, dort gibt es sog. Ausbildungsberater.
Umsatzsteuer an Vorsteuer und immer den kleinsten Saldo. Das passt!
Eselsbrücke: Alphabet U V
Das ist Mitarbeitern mit entsprechender Vollmacht möglich. es gilt die Artvollmacht.
Die Eröffnungsbilanz hat die Aufgabe, die Anfangsbestände mit einem Buchungssatz auf die Bestandkonten zu bringen.
So buchst du z. B. BGA an EBK am Beginn des Geschäftsjahres. Die Werte hast du der SBK des vorangegangenen Jahres entnommen. Deshalb ist das EBK "seitenverkehrt" d. h. die aktiven Bestandskonten stehen bei der EB auf der Passivseite und die passiven Bestandkosten auf der Aktivseite.
Immer zu Beginn eines Geschäftsjahres gibt es somit bei der Übertragung der Anfangsbestände auf die Bestandkonten mit einem Buchungssatz eine Eröffnungsbilanz.
Lass dich dadurch nicht irritieren. Die Eröffnungsbilanz kannst du danach vergessen!
18.000 + 8,50X = 30.000 + 8,00 X (-8X)
18.000.+ 0,50X = 30.000 (-18.000)
0,50X = 12.000 (x2)
X = 24.000
D.h. bei einer Menge von 24.000 sind die Kosten für beide Verfahren gleich. Da die Kosten variabel beim zweiten Verfahren günstiger sind, wäre eine Menge von 24 001 die Lösung.
So haben das meine Schüler immer gut verstanden!