Wenn Du noch die dazu gehörige Kamera besitzst, sollte dies kein Problem sein. Ich habe die Sony DCR-TRV25E, welche via FireWire- Kabel mit dem PC verbunden wird. Nun stellt sich die Frage der Software, ich selbst habe Sony Vegas Pro 11 verwendet, diese Software hat allerdings einen nicht unerheblichen Preis und ist daher für die meisten nicht bezahlbar. Aber es gibt durchaus günstigere Programme, welche verwendbar sind. Cyberlink, Magix und Adobe werden hierbei in Betracht gezogen, aber es gibt auch recht gute Freeware-Programme.

Ich persönlich empfehle Dir Sony Vegas Movie Studio Platinum (ca. 65€) oder Magix Video Deluxe (ca. 70 €). Natürlich ist der Videoschnitt auch mit kostenloser Software (Freeware) hier wäre Lightworks empfehlenswert welches Du z.B. hier (http://www.chip.de/downloads/Lightworks_45845961.html) downloaden kannst.

Für welche Software Du Dich entscheidest, musst Du selbst wissen, Angebote gibt es genug :)

Anschliessend musst Du nur die Cam anschliessen, den Film einlesen, mit der Software bearbeiten und abspeichern.... viel Spass :)

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Als erstes solltest Du Dich einem Einbrecher niemals selbst in den Weg stellen. Du weisst nicht, wie dieser reagiert und ob dieser z.B. selbst bewaffnet ist oder, wie viele Täter beteiligt sind. Die Täter könnten unkontrolliert reagieren, und die würde Deine Gesundheit und ggf. Dein Leben in Gefahr bringen. Wenn Du einen Einbrecher bemerkst, lege Dich z.B. unteres Bett, rufe sofort die Polizei und verhalte ansonsten ruhig.

Fernhalten kannst Du einen Einbrecher am besten, wenn das Haus ausreichend gesichert ist. Alarmanlage, abschlissbare Fenstergriffe, Videoüberwachung etc.. Umso schwerer es für einen Einbrecher ist, umso weniger Lust hat er.

Entsprechende Tipps gibt es z.B. hier:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/einbruchsdiebstahl/tipps.html#section_2

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Es ist völlig normal mit 11 Jahren die erste Periode zu bekommen, in der Regel geht man vom Beginn der Menstruation im Alter zwischen 10 - 16 Jahren aus. Das Durchschnittsalter liegt bei 12,5 Jahren, wobei es auch Fälle gibt in denen Kinder schon mit 8 Jahrern ihre erste Periode bekommen haben.

Es ist kein Problem Tampons zu benutzen, jedoch wird für die ersten Jahre besonders bei jüngeren Mädchen die Monatsbinde empfohlen. Dies muss Deine Freundin jedoch selbst ausprobieren, was ihr besser gefällt. Mit der Menstruation zeigt der Körper, dass der Wechseln von kleinen Mädchen zur Frau begonnen hat. Dies ist nicht worüber man sich schämen muss. Ihre Mutter wird ihr sicher dabei gerne helfen.

Gute Informationen bekommt Ihr auch hier. http://www.herzensschwester.de/pubertaet-was-passiert-mit-mir/pubertaet-maedchen/

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Was tun? Von der Schweiz zurück nach Deutschland

Hallo liebe Forummitglieder, ich weiss nicht ob dies der richtige Ort ist um eine derart brisante Frage zu stellen. Allerdings würde ich mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Antworten erhalte.

Eine Person, 51 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, seit 4 Jahren in der Schweiz lebend, bisher von seinem eigenen Einkommen lebend, möchte zurück nach Deutschland. Als die Person vor ca. 5 Jahren geerbt hat, ist sie in die Schweiz "ausgewandert". Die Person hat ein Aufenthaltsvisum für 5 Jahre welches in einem jahr ausläuft. Die Person hat derzeit einen Nebenjob, durch welchen sie ca. 550€ monatlich erhält. Da die Person von ihrem eigenen Vermögen gelebt hat und das Vermögen logischerweise immer weniger wurde, versucht die Person Seit 1 1/2 Jahren einen Job in der Schweiz oder in Deutschland zu erhalten, der es ihr ermöglicht genug Geld zu verdienen. Dies war bisher erfolglos. Die Person ist nun fast bankrott und sitzt nächsten Monat auf der Straße wenn es so weitergeht.

Das Problem ist: Durch den Aufenthaltsort Schweiz ist es problematisch einen Job in Deutschland zu erhalten. Und dadurch dass die Person nicht über einen Job verfügt, der ihr ein ausreichendes Einkommen garantiert, ist es schwer eine Wohnung in Deutschland zu finden. Die Person möchte aber zurück nach Deutschland.

Die Person war beim Bürgeramt in Deutschland und hat nach einer Wohnung gefragt. Die Antwort des Bürgeramtes war, dass sich die Person selbst darum kümmern muss, da die Liste der Wohnungssuchenden sehr lang sei.

Die Person war beim deutschen Arbeitsamt. Diese vermittelt die Person nach eigener Auskunft jedoch nicht, solange die Person nicht über einen deutschen Aufenthaltsort verfügt.

Die Person war beim deutschen Konsulat in der Schweiz und hat ihre Situation geschildert, nämlich dass sie zurück nach Deutschland möchte und ob es irgendeine Hilfe seitens des Konsulats gäbe. Die Antwort des Konsulats war, dass sich die Person ja noch eine Fahrkarte nach Deutschland leisten könne.

Die Person war letzte Woche beim Bürgeramt. Das Bürgeramt verlangte Beweise dass die Person wirklich wohnungssuchend sei. Dann gäbe es die Möglichkeit für die Person ins Obdachlosenheim zu gehen.

Die Person möchte also nach Deutschland zurück. Das Geld geht ihr aus, Die Person kann keine Rechnungen mehr bezahlen. Sie findet weder Wohnung noch Job in Deutschland.

WELCHE (FINANZIELLEN) HILFEN GIBT ES SEITENS DEUTSCHER BEHÖRDEN ??? Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es für die Person wieder nach Deutschland zu kommen. Gibt es die Möglichkeit auf Sozialhilfe oder ähnliche finanzielle Hilfen?

Und zum Schluss: Na klar weiss die Person, dass ziemlich viel schief gelaufen ist. Die Person hatte aber auch viel Pech. Ab einem gewissen Zeitpunkt war es ihr praktisch nicht mehr möglich zurück nach Deutschland zu kommen.

Ich bitte Sie/Euch nicht mit beleidigender Kritik zu antworten. Vielen Dank allen die sich die Zeit nehmen um die Frage zu lesen und auf diese zu antworten.

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Der einzige Weg, ist der, den azuloka schon genannt hat, wobei ich erst weitere Fragen hätte. Ich bin selber erst am 01.11.2012 aus der Schweiz nach Deutschland zurück gekehrt.

Du sagst sie hat die Ausländerbewilligung B, also muss sie theoretisch irgendwann einmal in der Schweiz gearbeitet haben. Die B- Bewilligung bekommt man schliesslich nur, wenn man einen festen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz in der Schweiz vorweisen kann.

Hat sie mindestens 1 Jahr lang in der Schweiz gearbeitet? War diese Person schon beim Sozialamt, welches für den Kanton zuständig ist, wo sie wohnhaft ist?

Wenn sie mindestens 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz, welches er beim RAV beantragen kann. Sobald sie dort 4 Wochen verfügbar gewesen ist, kann sie mittels dem Formular PD U2 sein schweizerisches Arbeitslosengeld nach Deutschland exportieren (für 3 Monate) und anschliessend mittels Formular PD U1 Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit in Deutschland beziehnen.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat sie dennoch Anspruch auf Sozialhilfe in der Schweiz. Anders als in Deutschland gibt es zwar kein Bundesgesetz. Alle Kantone haben eine andere Gesetzgebung in der Sozialhilfe. Doch vielfach ähneln sich die Regeln, da die meisten Kantone die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in den jeweiligen Sozialhilfeverordnungen gesetzlich vorschreiben.

Sofern ihre B-Bewilligung noch gültig ist, hat sie auch Anspruch auf diese Leistungen. Beim Sozialamt in der Schweiz muss vorher ein Termin gemacht werden (telefonisch).

Hier ein Link zum Thema Sozialhilfe in der Schweiz: http://www.ch.ch/private/00045/00048/00610/00611/index.html?lang=de

Grundsätzlich muss sie vorerst Hilfen in der Schweiz in Anspruch nehmen, um nach Deutschland zurück kehren zu können. Erst wenn sie zurück gekehrt ist, kann sie Hilfen aus Deutschland bekommen. Anders gibt es keinen Weg.

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