Sowohl Etwas (Substantiv) als auch etwas (Indefinitpronomen) werden nicht gebeugt. Es bleibt in jedem Fall Etwas bzw. etwas.

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Vielleicht schreibst du eine Geschichte über einen griesgrämigen Misanthropen von vor 70 Jahren, der seine Nachbarschaft tyrannisierte.
Eines Tages im Januar, es hatte gerade ausgiebig geschneit, veranstalteten die Kinder aus seiner Straße eine große Schneeballschlacht. Der griesgrämige Alte störte sich an dem Lärm und begann die Kinder lautstark von der Straße zu verjagen.
Da schnappte sich der kleine Fritz einen frischen Pferdeapfel, den ein damals nicht selten anzutreffendes Kutschpferd hinterlassen hatte und warf ihn so (un)glücklich, dass der Pferdedeapfel genau in den zum Brüllen weit aufgerissenen Mund des Alten flog.

Das machte den Alten im wahrsten Sinne des Wortes sprachlos. Nach einem Moment der Besinnung konnte er nur noch undeutlich nuscheln und drohte: "Der bleibt jetzt solange drin, bis die Polizei kommt."

:-))

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Das Handy ist ganz ohne jeden Zweifel dein Eigentum. Das werden aber deine Eltern auch nicht bestreiten. Es geht also nicht um deine Eigentumsrechte, sondern um die Art und Weise, wie du das Gerät nutzt.

Da dich deine Eltern vor Schaden bewahren müssen (Aufsichts- und Fürsorgepflicht), müssen sie den Gebrauch des Handys durch dich reglementieren, da du ganz offensichtlich nicht besonders vernünftig damit umgehst.

Deshalb dürfen deine Eltern dir die Nutzung des Handys einschränken, indem sie es zeitweilig deiner Verfügungsgewalt entziehen. Dein Eigentum an dem Handy wird dadurch nicht berührt.

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Das ist ja das Schöne, dass jeder darunter was anders versteht. Auf diese Art und Weise kann man trefflich darüber schwadronieren, ohne verbindliche Kriterien dafür zu haben.

Mit diesen Mindeststandards sind Existenzminimum, Bildungsmöglichkeiten, Krankenbehandlung und Altersversorgung gemeint.

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