Hallo,

schwer, was über das C12 zu finden. Es ist ein Produkt aus dem Zubehörhandel, manche Händler auf ebay setzen G12 mit C12 gleich, wofür ich jedoch nicht meine Hand ins Feuer legen würde. Auf einer Seite von einem Dipl.-Ing. fand ich die Angabe, dass C12++ G12 ersetzt (Quelle:http://www.orueth.net/html/kuhlerfrostschutz.html). Das bezieht sich allerdings auf C12++ und nicht direkt auf C12.

Habe jetzt aber grad nochmal die VW-Normen rausgesucht und verglichen. Fürs C12 hab ich die VW TL 774 D/F - Norm gefunden, dieselbe Norm gilt beim G12. Müsste also passen... Schau am besten mal, ob du so eine Norm auf deiner C12-Packung findest.

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Du machst einfach dort weiter, wo du aufgehört hast. Eine ordentliche Fahrschule wird da kooperativ sein und deine "Akte" an die neue Fahrschule übermitteln, aus der ersichtlich wird, dass du die theoretische Prüfung schon abgelegt hast und ggf. wie viele von den Pflichtfahrstunden du schon absolviert hast.

Die Bescheinigungen für die Teilnahme an einem LSM-Kurs und den Sehtest und Passfoto solltest du entweder bereits nach erfolgreichem Antrag bei der Führerscheinstelle von deiner jetzigen Fahrschule zurück erhalten haben oder diese Dokumente werden mit deiner Akte weitergereicht.

Allerdings wird dir nach so weitem Fortschritt der Ausbildung der Grundbetrag wahrscheinlich zu gar keinem Teil mehr erstattet. Da musst du dann mal sehen, ob du eine freundliche, entgegenkommende Fahrschule am neuen Wohnort findest, die dir den Grundbeitrag nicht nochmal voll berechnet, da du ja nicht mehr am Theorieunterricht teilzunehmen brauchst und auch die Vorstellung zur Theorieprüfung entfällt.

Wie das mit dem Antrag an die Führerscheinstelle aussieht, weiß ich nicht so genau. Evtl. muss die am neuen Wohnort erneut geschehen mit den damit verbundenen Verwaltungskosten.

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