ich denke wenn die eltern ihre unterschrift gegeben haben dass die SchülerIn nicht mitmachen muss, dürfen lehrer sie nicht dazu zwingen.

  1. frage die lehrerin hat aufsichtspflicht. ich denke die lehrerin wäre auf der sicheren seite, wenn sie eine unterschrift der eltern einholt, die dann damit einverstanden sind, dass der schuler/ die schülerin heimdarf!
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ich würde es abgeben. es gehört deinem freund nicht. ich könnte nicht mit der gewissheit leben, es mir behalten zu haben. aber im endeffekt muss es dein freund wissen. ich würde an sein gewissen appellieren, es zurückzugeben. alles andere wäre moralisch nicht gut!

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