iPhone gefunden, behalten?

19 Antworten

Also manchmal kann man sich hier nur an die Birne fassen, was man hier liest...

Das ist keine Frage!

Du begehst ein STRAFTAT, die man Unterschlagung nennt. Das ist deine verdammte Pflicht, das Ding bei der nächsten Polizeistation abzugeben..

Aus dem StGB:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

MfG

Jemand hat sich erkundigt, und wollte wissen was zu tuhn ist, da muss man nicht gleich mit dem gesetzt hantieren.

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ich glaube nicht dass man per GPS danach suchen wird. alles dings wäre es verdammt ehrlich wenn er das teil zurückbringen würde..der besitzer würde sich riesig freun-sind ja nich gerade billig!

Also ich glaube wenn das alles stimmt dann nicht. Weil wenn nicht einmal die Landeseinstellungen aktiviert (Unter iOS 5.0.0) waren dann kann eigentlich auch nicht die Funktion "mein Iphone suchen" eingeschaltet sein. Über das GPS glaube ich kann man euch/ihn dann nicht orten Dennoch würde ich versuchen den richtigen Besitzer zu finden, weil der/ die wird jetzt vermutlich traurig sein weil sein anscheinend neues und teure Smartphone weg ist. Allerhöchstens wie weiter oben schon beschrieben über die IMEi. LG

Ist das Handy codiert und man kann niemanden aus den Kontakten ( Familie oder Freunde ) anrufen, um den Eigentümer zu ermitteln, dann gibt es nur den Weg zur Polizei oder zum Fundbüro, um das Handy abzugeben. Dort wird eine vorläufige Fundanzeige ausgefüllt. Wichtig ist anzukreuzen, dass man die gesetzlichen Fundrechte geltend macht. Dann fällt einem der Fund nach 6 Monaten zu, sollte sich der Eigentümer nicht gefunden haben. Über die I-Mei-Nr des Gerätes oder die Sim-Karten-Nr. kann der Eigentümer ausfindig gemacht werden. Das kann man aus Datenschutzgründen in der Regel nicht selbst tun, die Provider geben nur der Polizei Auskünfte.

ja, kann man - spätestens über die IMEI des Gerätes kann man den ursprünglichen Besitzer wieder feststellen, sobald es sich das erste Mal mit dem Handynetz oder dem Internet oder einem Rechner verbindet.

Wenn dein Freund das Telefon nicht UMGEHEND abgibt, macht er sich der Unterschlagung strafbar. Darauf stehen bis zu drei Jahre Gefängnis.