Müssen Sportlehrer Entschuldigungen annehmen?
Hey,
Eine Freundin von mir hat mir mal erzählt, dass sie, als sie Schwimmen hatten, ihre Regel hatte und eine Entschuldigung von ihren Eltern. Der Lehrer hat sie aber gezwungen trotzdem mitzumachen. Wie genau sie das gemacht hat, weiß ich nicht.
Bei uns war es auch mal ähnlich, dass eine Sportlehrerin manchmal die Entschuldigungen nicht akzeptiert hat, aus welchem Grund auch immer, und wir trotzdem mitmachen mussten.
Also: Muss ein Sportlehrer eine Entschuldigung annehmen?
Und dann noch eine 2. ähnliche Frage:
Eine Freundin von mir hatte sich vor kurzem etwas gerissen und konnte deswegen ca. 6 Wochen nicht bei Sport mitmachen. Die Lehrerin hat aber gemeint, dass es nichts bringt, wenn sie dann 6 Wochen nur neben dran sitzt und hat ihr erlaubt, dass sie dann nach Hause darf. Aber Lehrer haben doch während der Schulzeit Aufsichtspflicht? Also kann ein Lehrer so etwas einem Schüler erlauben?
9 Antworten
Zu 1: Der Lehrer muss die Entschuldigung nicht unbedingt akzeptieren. Er kann verlangen, dass man ein Attest vom Arzt mitbringt. Das muss er dann allerdings annehmen. Und jemanden zum mitmachen zwingen, obwohl er entschuldigt ist, darf er schon gleich dreimal nicht.
Zu 2: In welche Klasse geht den deine Freundin? Bei uns durften die Lehrer das ab der Oberstufe machen. Es kommt aber auch immer drauf an was mit den Eltern ausgemacht wurde. Wenn die zum Beispiel am Anfang des Jahres was unterschreiben mussten, dass das ok ist, dann darf er das.
Natürlich nicht, und normalerweise akzeptieren die Lehrer das dann ja auch. Aber sie müssen es halt nicht.
Unsere Schule hatte uns auch dazu gezwungen, obwohl keiner Lust hatte. Da waren wir sogar in der Ausbildung! Das haben se nur gemacht, damit sie die Lizenz an der Benutzung der Schwimmhalle nicht verlieren.
Liebe Franzi! Zunächst mal darf ein Sportlehrer niemanden zwingen, Sport zu machen, wenn er etwas verletzt hat! Wenn man aber kein ärztliches Attest vorweisen kann, muss man damit rechnen, eine schlechtere Note zu bekommen! Was Schwimmen während der Regel angeht, wird an vielen Schulen noch akzeptiert, dass die Mädchen dann zugucken! Wenn Prüfungen sind, gibt es zwei Termine im Abstand von einer Woche! Das wird auch beim Sport oft so gemacht, weil manche Mädchen denken, sie könnten während der Regel nicht die volle Leistung bringen - bei manchen ist es sicher auch so! Wer sich aber in der Oberstufe für Grundkurs "Schwimmen" entscheidet, muss aber auch während der Periode mitmachen - mit Tampons kein Problem! Eine Entschuldigung der Eltern wegen Regel ist natürlich Unsinn, denn die Eltern können ja nicht nachprüfen, ob die Tochter wirklich ihre Tage hat, oder z.B. dem Hamster oder der Katze Blut abgezapft hat ! Wenn eine Betrugsabsicht vermutet würde, müsste ein Attest vom Frauenarzt (nicht Hausarzt) verlangt werden! In den meisten Schulen wird aber bei den kleinen Mädchen 1 x pro Woche "Zugucken wegen Regel" akzeptiert! Was das Heimschicken angeht, ist das auch von Schule zu Schule verschieden geregelt!
Sorry aber einiges versteh ich nicht??
dass sie, als sie Schwimmen hatten, ihre Regel hatte...
es gibt ne Erfindung die nennt sich Tampons, dann kann man auch ohne Problem schwimmen....
Der Lehrer hat sie aber gezwungen trotzdem mitzumachen. ..
deine Freundin hat sich überreden lassen, wie will man denn sonst jemanden zu schimmen "zwingen".....sie in Wasser werfen oder was.....???? Wenn sie nicht geschwommen wäre hätte sie gar nichts weiter machen können...
zum 1. Sie kommt mit Tampons nicht klar und ich denke nicht, dass sie ein Lehrer zwingen kann, welche zu benutzen.
Zum 2. der Lehrer hat ihr mit Nachsitzen gedroht.
Wei kann man denn nicht mit nem Tampon klarkommen, es ist doch grad mal für ne Stunde....???
Und drohen kann er wie er will....dann wär sie halt einfach nicht zum nachsitzten erschienen...
Dann soll sie sich halt mal entspannen und an was Schönes denken beim Einführen...
Und gegen einen Verweis hätten die Eltern Widerspruch einlegen können....
ich denke wenn die eltern ihre unterschrift gegeben haben dass die SchülerIn nicht mitmachen muss, dürfen lehrer sie nicht dazu zwingen.
- frage die lehrerin hat aufsichtspflicht. ich denke die lehrerin wäre auf der sicheren seite, wenn sie eine unterschrift der eltern einholt, die dann damit einverstanden sind, dass der schuler/ die schülerin heimdarf!
Hey,
zu 1.: Ok, aber was soll man machen, wenn man z.B. die Regel hat oder sich etwas leicht verstaucht hat, wegen so etwas geht man ja normalerweise nicht gleich zum Arzt
und zu 2.: Sie ist in der 9. Aber ob etwas mit den Eltern vereinbart war, weiß ich nicht. Ich denke ich werde sie mal fragen.