Ok, der Reihe nach: 1. Zur Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Stelle Gaststättenwesen Die sind dort eigentlich immer recht nett und erklären alles weitere. Aber hier schonmal ein Überblick, was die haben wollen: - einen gültigen Mietvertrag (Räumlichkeiten werden gegebenenfalls per Begehung überprüft) - eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung (um zu prüfen, ob du schonmal negativ aufgefallen bist bezüglich Steuerschulden etc.) - Auszug aus dem Handelsregister (nicht, dass du schonmal pleite gegangen bist mit nem anderen Laden) - polizeiliches Führungszeugnis (wäre schlecht, wenn da was von Schwarzarbeit oder Betrug drinstehen würde) Dies alles und dein Gesamteindruck zählen für das Ordnungsamt bei der Vergabe einer Konzession. Keine Panik, auch bei etwaigen Negativ-Einträgen lässt sich überzeugend verhandeln. Die haben nämlich immer das letzte Wort. So, nun aber zu deiner eigentlichen Frage: Das, was das Ordnungsamt noch haben möchte, ist der Nachweis, dass du mit Lebensmitteln umgehen kannst. Das wäre zum einen, wenn eine artverwandte Ausbildung vorhanden ist. Ist ja bei deiner Schwägerin nicht der Fall. Also kommt Punkt 2 zum Tragen: Deine Schwägerin muss lediglich an einem IHK-Kurs teilnehmen, zur "Unterrichtung im Gaststättengesetz". Dort wird sie aufgeklärt über die Handhabung und Lagerung von Lebensmitteln, Kennzeichnungen etc. Heute war mein Lebensgefährte bei so einem Kurs in Hildesheim. Hat 4 Stunden gedauert, dann war er durch. Der Kurs kostet unterschiedlich viel Geld, in Hildesheim waren es jetzt 76 Euro glaube ich. Die muss man dorthin überweisen, dann bekommt man eine Einladung. Hierbei ist zu beachten, dass man sich früh genug anmelden sollte, da die Kurse nur alle 1-2 Monate stattfinden, je nachdem, wie viele Leute sich anmelden. OHNE diese Bescheinigung gibt es KEINE Konzession! Aber wenn der Termin erst nach der geplanten Eröffnung stattfindet, kann man eine "VORLÄUFIGE" Konzession beantragen und die Bescheinigung dann nachreichen.

So, ich hoffe, du weisst jetzt über alles Bescheid! Ich wünsche deiner Schwägerin viel Erfolg!

...zur Antwort

Ich habe meinen mit Baby-Shampoo (oder was ähnlich mildes) wieder hinbekommen. Dann triefnass aufhängen, das zieht eigentlich das Gewebe schon mal wieder ein gutes Stück auseinander.

...zur Antwort

Umwelt- oder Tierschutz. Da sind eigentlich immer alle Schüler aufmerksam. Vielleicht sogar was heimisches. Das Wattenmeer mit den verschiedenen Erholungszonen und wie die Qualität/ bzw. Verschmutzung ist.

...zur Antwort

Auf keinen Fall bedrängen. Schließlich hat sie NEIN gesagt. Schaff ein wenig Distanz zu ihr und begegne ihr höflich. Gib ihr Zeit, dich besser kennenzulernen. Sollte sie sich aber für einen anderen entscheiden... dann wären vorerst alle Aktionen deinerseits vergebene Liebesmüh. Kopf hoch: Andere Mütter haben auch hübsche Töchter!

...zur Antwort

Acryl-Keine Ahnung, denke mal eher nicht, da du vorher beim Lackieren eigentlich die Oberfläche anrauen solltest. Tuschkastenfarbe... natürlich hält die nicht! Kannst ja mal deinen Pc-Monitor mit Tuschkastenfarbe anmalen, dann siehste, dass man das mit Wasser abwaschen kann. Geh mal in ein Bastelgeschäft, dort gibt es glaube ich Farben für Textilien und andere Materialien. Ansonsten vielleicht Auto- oder Felgenlack.

...zur Antwort

Ach Quatsch! Sei froh, wenn du was findest! Ich hatte mal einen Lehrer, der hat sich mit Mitte vierzig noch mal auf die Uni-Bank gedrückt. Vorher war der kaufmännischer Angestellter... Der war viel ambitionierter als manch anderer Lehrer. Viele Firmen nehmen gerne "ältere" Lehrlinge, weil die aus den "Kinderkrankheiten" raus sind, sprich: Die wissen endlich, was sie wollen! Ich kenne kaum jemanden, der über 20 war und seine Lehre dann noch hingeschmissen hat. Bei jüngeren kommt das dann doch öfter vor. Die stellen dann manchmal fest, dass das doch net der richtige Beruf ist etc. Am besten mal beraten lassen von der Arbeitsagentur! Da du ja wahrscheinlich schon auf eigenen Füßen stehst, helfen die dir meist auch finanziell weiter, da du ja net unbedingt die Welt verdienst in einer Lehre.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.