Man darf nicht vergessen, dass das jutsu der Schattendoppelgänger vom zweiten hokage zur Spionage entwickelt wurde

Sämtliche von den Doppelgängern gesammelte Informationen gehen direkt nach deren verschwinden an den Anwender was Trainingserfahrungen mit ein beschließt wie man sehen könnte. Dem entsprechend häte es mich nicht einmal gewundert wenn die Schattendoppelgänger ein geheimes Jutso konhas gewesen wären. Verbunden mit dem jutsu der Verwandlung ist es das perfekte Spionage Mittel. Der Anwender kann sicher in seinem Dorf bleiben und es bleiben keine Beweise zurück.

Außerdem besitzen die Schattendoppelgänger im Gegensatz zu normalen Doppelgängern die volle Stärke des Anwenders und stehen dem original lediglich in Sachen Chakra Menge nach da dieses auf alle Klone GB gleichmäßig verteilt wird.

Diese Fähigkeit + die Erschaffung von Kampffähigen klonen welche perfekte Kopien des Originals sind und selbst von jemandem mit dem biyakugan (kp ob richtig geschrieben) nicht erkannt werden können ist schon ne ziemlich beeindruckende Sache und dabei habe ich die die Menge nich nicht einmal mit ein bezogen

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Ich hatte das gleiche Problem mit meiner flip 3 (was auch der Grund ist warum ich jetzt die Charge habe) und was soll ich sagen... Knapp 3 Wochen nachdem ich sie mir geholt hab ging die flip3 wieder. Hab Immer noch keine Ahnung was da eigendlich los war. Hab es selbst gar nicht ausprobiert. Ein Kumpel hatte gefragt ob er die haben kann und als ich meinte die is im arsch wollte er es ausprobieren (konnte sich unter nem kratzen nichts vorstellen) und "tada" die lief perfekt wie direkt nach dem Kauf

Da ich dir allerdings nicht versichern kann das es bei dir genau so laufen wird rate ich dir es in dem selben Geschäft, nur halt in einer Filiale in Deiner Gegend zu versuchen

Vieleicht hast du ja Glück und sie nehmen sie dir an bzw lassen sie dich umtauschen

Es kann sogar sein das der reperatur Service Filialen übergreifend ist. An deiner Stelle würde ich es da mal versuchen

Alles gute

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Ist auf jeden Fall mal etwas anderes....
Naja, also die ganze Sache könnte (wenn dich jemand erwischt) unter Erregung öffentlichen Ärgernisses (Öffentliche Sexuelle Handlungen §183a StGB) eingebucht werden. Das IST eine Straftat und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen; da du aber noch relativ jung bist gehe ich mal davon aus das du nicht in den Knast kommst. 

Wenn du vom Onanieren absehen würdest wäre es "nur noch" Belästigung er Allgemeinheit (Ordnungswidrigkeit - öffentliche Nacktheit §118 OWiG) und würde in diesem Fall einen Platzverweis nach sich ziehen.

Im besten Fall lässt du es also oder (falls es nicht anders geht) sorgst ordentlich dafür das dich niemand entdeckt!

Zu der Frage ob es "normal" ist kann ich nichts sagen. Jeder mag halt was anderes :|

Jedenfalls wünsch Ich dir was

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