Die Lagergruppenzuordnung gilt laut sprengverordnung auch im privaten Bereich. Alle pyrotechnischen Artikel die keiner Lagergruppe zugeordnet sind fallen in die 1.1. Somit ist die Aufbewahrung von maximal 1kg NEM in einem unbewohnten Raum zulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/anlage_7_zum_anhang.html

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Es sind alle P1 erlaubt ab 18 Jahre sofern sie eine CE Zulassung haben. Problem ist, das die Teile nicht als Böller verkauft und verwendet werden dürfen. Es handelt sich um technische Pyrotechnik (Schallerzeuger) deren Verwendung zweckgebunden ist. z.b Brauchtumsvereine stellen damit Schlachten nach, Obstbauern vertreiben Vögel und Schafhalter die Wölfe. Ein zweckentfremdeter bzw. missbräuchlicher Gebrauch als Feuerwerk kann genauso bestraft werden wie das abbrennen von illegalem Feuerwerk. Kaum jemand wird die Teile in Deutschland verkaufen, da sie keine Lagergruppenzuordnung in Deutschland haben. Eine Aufbewahrung im gewerblichen Bereich ist somit nur bis 5kg NEM erlaubt. Das ist gerade mal 1 Karton und somit für Händler uninteressant.

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1.4 ist die Einordnung in eine Gefahrgut Gruppe und hat mit Versand nichts zu tun. Alle P1 aus Polen sind in die Gruppe 1.1-1.3 eingeordnet. Außerdem haben sie keine Lagergruppen Zuordnung für Deutschland. Heißt sie fallen automatisch in die 1.1 und du darfst maximal eine Menge von 1 kg NEM aufbewahren, das sind z.b 100 Stück dumbum 5G mit je 5g bks. Der Missbrauch als Feuerwerk ist untersagt, denn P1 schallerzeuger dienen ausschließlich der Tierabwehr.

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Die Charge Cobra P1 mit der deutschen Flagge drauf, kannst vergessen. Die EU Variante ist definitiv besser als der von Funke.

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Böller nur im Abholshop in slubice kaufen. Mittlerweile gibt's vieles in P1, also freiverkäuflich ab 18. Ihr müsst euch nur auf die Fragen vom Zoll vorbereiten, zwecks Tierabwehr usw. Dann natürlich darauf achten das die Gefahrgut Menge beim Transport nicht überschritten wird. Da die Teile keine Lagergruppen Zuweisung haben, ist die private Aufbewahrung nur in einem unbewohnten Raum oder Balkon in einer verschlossenen Kiste erlaubt. Und zwar maximal 1 kg NEM. (Nettoexplosivmasse). Geht davon aus, dass das Ordnungsamt bei euch auftaucht um das zu kontrollieren. Der Zoll wird eure Daten weitergeben wenn er euch mit dem Zeug ziehen lassen muss.😀

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