Solltest du damit erwischt werden, wird gegen dich auf jeden Fall erst einmal ein Ermittlungsverfahren wegen Bannbruch (das ist die Einfuhr von verbotenen Gegenstände) und Verstoß gegen das BtmG eingeleitet.

Denn vor Ort kann erst einmal nicht festgestellt werden wie hoch der THC Gehalt tatsächlich ist.

Dazu muss man es analysieren was in der Regel von einem Labor übernommen wird.

Und ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass der THC Gehalt beim dort gekauften CBD wirklich unter 0,2 Prozent liegt.

Ich würde es lassen. Gibt nur Ärger.

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Dir wird sicherlich niemand einen Finger in den A... stecken.

Am Flughafen gibt es verschiedene Kontrollen.

Zum einen ist da die Luftsicherheitskontrolle vor dem Abflug. Da geht es, wie der Name schon sagt, um die Luftsicherheit. Sprich Flüssigkeiten, Messer etc. Also um Sachen die man nicht im Flugzeug mitnehmen darf.

Dann ist da ggf. die Passkontrolle DER Bundespolizei, die erfolgt sowohl bei der Ausreise, als auch bei der Einreise.

Zum Schluss gibt es noch die Kontrolle vom Zoll. Ebenfalls bei Aus- wie auch Einreise möglich.

Sofern Zoll oder Bundespolizei Anhaltspunkte für den Besitz von Betäubungsmitteln haben können sie natürlich eine körperliche Durchsuchung durchführen. Aber auch dort wird dir niemand einen Finger in den A... stecken.

Warum auch? Wie kommt man auf so eine Idee? 🤷‍♀️

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Hier mein Tipp als Mutter.

Schlafe wenn das Baby schläft.

Kauf dir ohrstöpsel oder zieh um.

Meine Güte, das einen sowas nervt kann ich ja verstehen, aber tatsächlich zu glauben man könnte sich deswegen einen Teil der Miete sparen ist ja schon echt weltfremd.

Selbst wenn das ginge, ist das Geschrei ja immer noch da.

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Die Polizei bekommt über den Ausgang des Verfahrens eine Mitteilung. Vorausgesetzt sie hat vorher ermittelt, was eigentlich fast immer der Fall ist. Der Anzeigenerstatter, falls namentlich bekannt, bekommt ebenfalls eine Mitteilung.

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Bei so einem langen Zeitraum wie deinem geht es sicher um zu Unrecht bezogene Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.

Und nein, es muss dort nicht als Leistungsbetrug stehen. Betrug ist Betrug, egal von was. Das Strafgesetzbuch unterscheidet da nicht.

Vielleicht hast du neben dem Bezug von Leistung nebenbei gearbeitet und das nicht angegeben? Oder durch irgendetwas anderes Geld erhalten und dies ebenfalls nicht angegeben.

Wie es auch ist, näheres wirst du nur erfahren wenn du hingehst oder durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragst.

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Also irgendwann bekommt man natürlich etwas mit.

Spätestens dann, wenn die Staatsanwaltschaft entweder verfügt, dass eine Vernehmung oder eine Hausdurchsuchung erfolgen soll.

Während der Ermittlungen der Polizei gibt es keinen Brief. Wäre ja auch zu schön.

Hallo XY, wie ermitteln gerade gegen sie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Wollten ihnen nur kurz Bescheid geben.

Danke, ihre Polizei.

Ich hoffe man er kennt den Fehler darin.

In der Regel bekommt man es durch eine Ladung als Beschuldigte, durch eine Hausdurchsuchung oder durch andere Personen mit, die als Zeugen im Verfahren geladen wurden.

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Du kannst natürlich damit in den Waffentragenden Bereich. Ebenso wirst du verbeamtet werden.

Alles kein Problem.

Rechne aber mit eine Risikozuschlag bei der privaten Krankenversicherung, sofern du nicht bereits als Kind eine Anwartschaft hattest wird das sicherlich etwas teurer werden

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Zunächst einmal bist du bei den schriftlichen und mündlichen Tests nicht dazu verpflichtet überhaupt darüber zu reden. Selbst wenn sie es sehen, wird dich da niemand von der Personalstelle drauf ansprechen. Die wissen nämlich, dass die das nichts angeht.

Anders sieht es natürlich beim amtsarzt aus, diese Untersuchung wird noch vor Ausbildungsbeginn ggf. nochmal vor der Lebzeitverbeamtung stattfinden.

Und hier rate ich zur Ehrlichkeit. Wenn du selbst sagst, dass es dir jetzt gut geht und du psychisch stabil bist, dann hast du auch nichts zu verbergen.

Der Amtsarzt unterliegt der Schweigepflicht. Er wird keine Diagnosen oder ähnliches an den Dienstherrn weitergeben. Er wird lediglich einschätzen ob du körperlich dazu in der Lage bist den Dienst anzutreten.

Also keine Panik.

Viel Erfolg bei den Einstellungstests.

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Da erst am 30.09. Bewerbungsschluss war würde ich tatsächlich noch etwas warten.

Alle Bewerbungen müssen ja zunächst mal gesichtet werden und erst danach wird eine Liste erstellt. Die Einladungen zum schriftlichen Test werden spätestens Ende Januar verschickt. Das würde ich auf jeden Fall abwarten.

Wenn es dir sehr unter den Nägeln brennt kannst du natürlich anrufen oder eine Mail schreiben. Die werden dich nicht fressen. Und es wurde noch nie jemand nicht eingestellt weil er einfach neugierig und/oder ehrgeizig war 😉

Viel Erfolg.

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Ich nehme jetzt mal an, du meinst einen Beamten im mittleren Dienst der auf einer waffentragenden Stelle sitzt (die Spezialeinheiten und Zollfahndung ausgeschlossen)

Die sind ausgestattet mit einer Schusswaffe (P30 von H&K) zwei Magazinen und 30 Schuss Munition 9mm. Zudem ein Reizstoffsprühgerät (RSG oder umgangssprachlich Pfefferspray).

Als muss kommen noch die Handschellen dazu. Das sind die Dinge, die man mitführen muss. Inkl der Schusssicheren Weste natürlich.

Viele haben neben den o.g. Dingen noch eine Taschenlampe, Funkgerät, multitool, ein Messer, schnittschutzsichere Handschuhe, etc. bei sich.

Kommt aber, wie schon von anderen erwähnt, einfach darauf an wo man eingesetzt ist.

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Das Messer wird sichergestellt oder beschlagnahmt.

Es wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet.

Dies wird an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dort bearbeitet.

Bei einem Wohnsitz außerhalb von Deutschland wird noch eine Strafsicherheit erhoben. Der genaue Betrag wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt.

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