So bald man auf eigene Rechnung mit Gewinnabsicht beginnt und dies in Regelmäßigkeit und auf Dauer Einnahmen generiert, so ist mit Beginn dieser selbständigen Tätigkeit das Ganze vor den entsprechend zuständigen Behörden anzumelden. Dafür gibt es keine Summe mehr - das war mal vor ein paar Jahren so, aber da es insbesondere auch mit der Steigerung der Beliebtheit von ebay auch die angeblichen Privatleute gegeben hat, die regelmäßig Dinge verkauft haben und sich aus der Sachmängelhaftung ausschließen wollte, hat der Gesetzgeber das Ganze neu reguliert. In wie weit ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist daher abhängig von der durchgeführten Tätigkeit. Es gilt also zu unterscheiden, ob die selbständige Tätigkeit einem anerkannten Freiberuf entspricht, dann müsste man diesen beim Finanzamt anmelden, oder ob es sich über eine sonstige legale selbständige Tätigkeit handelt, dann ist mit Beginn der Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden, die entsprechende Anmeldung beim Finanzamt übernimmt hierbei das Gewerbeamt. Je nach Größe der Gemeinde werden die Dinge des Gewerbeamts auch über das Ordnungsamt bedient, also am besten fragst du im Rathaus zuerst nach dem Gewerbeamt, da in größeren Rathäusern das Ordnungsamt dafür möglicherweise nicht zuständig ist. Dort wirst du gefragt wie du die Einnahmen generierst, was du genau machst, wie deine Tätigkeit aussieht. Entsprechend werden die dir dann sagen, ob es ein Freiberuf oder Gewerbe ist. Da die Nutzung von YouTube für dich im Grunde umsonst ist, wird man die Einkünfte aus der Monetarisierung der Videos, also der Verdienst mit Provisionen aus Werbeeinnahmen als Medienersteller wohl eher nicht zu den freien Berufen zählen und eine Gewinnabsicht unterstellen. Da du in einem anderen Thread etwas zur Erstellung von Musikvideos gefragt hast, so gilt eben die Frage ob du nur der Produzent der Videos bist, oder ob du die Musik selbst schreibst und interpretierst - im letzteren Falle könnte dies als künstlerische Tätigkeit gelten, die dann durchaus bis zu einem gewissen Wert und je nach Art der Vermarktung und Generierung der Einkünfte als Freiberuf anerkannt sein könnte.

Bei einem Gewerbe ist je nach Höhe der Einnahmen ist lediglich der Unterschied zu sehen, in wie weit man Steuern auf diese Einkünfte bezahlen muss und auch welche Steuern zu bezahlen sind und mögliche weitere Abgaben. Wenn du ein nebenberufliches Kleingewerbe betreibst, wirst du beispielsweise noch keine Abgaben für IHK und Krankenkasse haben, auch werden die Einkünfte über die Einkommensteuererklärung abgerechnet - dem Finanzamt hast du diese Einkünfte in jedem Fall zu melden. Wenn du mehr als ich glaube 10 oder 15 Stunden die Woche mit deiner selbständigen Tätigkeit verbringst, gilt es als hauptberuflich und da kommen dann noch Pflichten zur Krankenversicherung für diese Tätigkeit dazu. Ich bin mir nicht sicher, ob dann auch die IHK-Pflichtbeiträge dann auch schon zu entrichten sind, oder erst wenn das Ganze eine bestimmte Summe von erwartenden Umsatz oder Gewinn, bei denen dann auch die Gewerbe- und/oder Umsatzsteuer ein Thema wird. Hier kommen dann auch die Unterschiede zur Buchführung dazu. Also ohne Steuerberater würde ich das Ganze nicht machen - um es auf den Punkt zu bringen, mit dem Beginn deine Videos zu monetarisieren, kann es sein dass du schon Nebenkosten generierst, weshalb sich das Ganze erst lohnt wenn man mehrere Hundert oder besser mehrere Tausend Aufrufe pro Tag hat, die man auch entsprechend kommerziell verwerten kann. Entsprechend sollte man diese Aktion auch erst durchführen, wenn es sich lohnt. Bei der Webseite www.socialblade.com kannst du nach deinem Kanal suchen und schon erkennen, mit welchen Einnahmen von/bis du rechnen könntest, wenn du alle Videos monetarisieren würdest. Bis zu den ersten 10 Euro erfolgt seitens AdSense auch keine Auszahlung der Einnahmen, weshalb du bis zu dieser Summe nach meiner Meinung auch testen kannst um zu sehen, ob es sich überhaupt für dich lohnt. In den YouTube-Analytics kannst du die geschätzten Einnahmen die vor 4-8 Tagen generiert wurden einsehen, die tatsächlichen Einnahmen unterliegen noch Währungsumrechnungen und Abzüge von ungültigen Klickaktivitäten und werden dann gegen Mitte des Folgemonats auf AdSense möglicherweise geringer aussehen.

Aber nochmal um zurück zu kommen auf das Thema Musikvideos. In Deutschland werden die meisten Aufrufe von monetarisierten Musikvideos ohne Werbeeinblendung durchgeführt. Man munkelt es hat etwas mit der Thematik mit der GEMA zu tun, falls du GEMA-Mitglied bist, wird YouTube die Videos in Deutschland ohnehin sperren, doch falls du ein freier Musiker bist, wirst du im Falle dass die Musik auf die deutsche Zielgruppe abzielt, mit nur sehr geringen Einnahmen ausgehen können die bei weitem unter den Angaben von Socialblade sind, denn in den meisten Fällen wird keine Werbung auf Musikvideos bei einem Aufruf aus Deutschland erscheinen. Zu beachten gilt auch, dass du nur für erfolgreiche Werbemaßnahmen deine anteilige Provision erhältst, das heißt nur wenn ein Zuschauer aus freien Stücken auf den Werbebanner klickt bzw. den Werbespot nicht vor Ablauf von 30 Sekunden überspringt, nur dann wird der Werbetreibende an AdWords Geld bezahlen, welches dann über den Host und dir bei AdSense ausbezahlt wird.

Quelle : https://productforums.google.com/forum/#!topic/youtube-de/Hhr228chBrM

Alle meine Angaben gelten jedoch ausdrücklich ohne Gewähr. Es ist grundsätzlich empfohlen derartige Dinge mit den zuständigen Behörden zu klären, bzw. sich ggf. einen freien Berater wie Steuer- und Unternehmensberater, oder einen Anwalt zu prüfen. Die Angaben entsprechen teilweise meiner Erfahrung mit dem für mich zuständigen Ordnungs- und Gewerbeamt meiner Stadt, meiner Interpretation und Meinung zu den Informationen die ich zu diesem Thema auch gelesen habe. Da das Unterlassen der Anmeldung einer anmeldepflichtigen gewerblichen Tätigkeit, oder auch das Unterlassen der steuerlichen Meldung von generierten Einkünften in Selbständigkeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt, können je nach Ausmaß auch ziemlich hohe Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch die Behörden erstellt werden. Es ist daher dringend empfohlen sich besser an die Behörden und die Leute zu wenden, die sich wirklich damit auskennen, damit es am Ende kein Drauflegegeschäft wird. Keinesfalls würde ich mich drauf verlassen, was irgendwelche Leute in irgendwelchen Foren oder Videos erzählen, hier ist auch viel Mist nachzulesen, oder halbe bzw. veraltete Informationen. Wie aktuell meine Angaben sind kann ich auch nicht sagen, denn ich habe das nebenberufliche Kleingewerbe bei mir 2009 wieder abgemeldet, als ich gemerkt hatte dass es sich für mich nicht lohnt und ich viel mehr Zeit investieren hätte müssen, was dann auch mit weiteren Nebenkosten verbunden gewesen wäre. Aber es muss jeder selbst wissen, was er macht. Mein zuständiges Ordnungs- und Gewerbeamt war jedenfalls ziemlich eindeutig, dass ich die Erstellung von Einnahmen einzustellen habe, wenn ich das Gewerbe abmelde. Das heißt die Monetarisierung hatte ich dann deaktivieren müssen.

Ich hoffe ich konnte dir mit den Angaben etwas weiterhelfen. Wie gesagt, wende dich an die zuständigen Behörden, das Ordnungs- und Gewerbeamt sollte dein erster Ansprechpartner sein.

...zur Antwort

Wenn sie dich nicht Akzeptieren so wie du bist, sind es nicht deine Freundinnen. In deinem Alter habe ich mich auch geweigert Alkohol zu trinken. Am besten ist es einfach sich richtige Freunde zu suchen :)

...zur Antwort

Solang du nicht 18 bist darfst du das nicht entscheiden

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.