ALG 2 ist ausgeschlossen, wenn man nicht arbeiten kann... Oder man sollte d'as zunaechst mal nicht sagen...

Krankengeld kommt ja nur infrage, wenn man noch in einem arbeitsverhaeltnis ist oder war und eben arbeitsunfähig..

Es kommt berufsunfaehigkeitsrente infrage

Sonst nur grundsicherung. Spezifische Hilfen sind nicht mehr vorgesehen....

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