Wenn Du in einer Abschlussklasse bist (also dieses Jahr die Schule beendest), dann bekommt ihr Gamzjahresnoten (also zählt das 1. Halbjahr zur Hälfte mit). Ansonsten ist die Regelung, dass die Leistungen des 1. Halbjahres bei den Noten des Verstzungszeugnisses "angemessen berücksichtigt" werden sollten.

Das ist also im Prinzip Ermessenssache des Lehrers.

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Auch wenn das nicht die Antwort ist, die Du hören willst: Die Aussage, dass du die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe hast, ist falsch!

Die Quali hast Du nur, wenn das ausdrücklich auf dem Zeugnis steht ("Ihr wird die Qualifikation für den Besuch der Gymnasialen Oberstufe erteilt.") sonst nicht!

Eine Fachoberschule (z.B. an einem Berufskolleg) mit dem Ziel Fachhochschulreife kannst du trotzdem besuchen!

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So wie ich das in der Beihilfeverodnung lese, gibt es nur Beihilfe, wenn auch Bezüge gezahlt werden. (Selbst für Beamte mit weniger als halber Stelle gibt es keine Beihlfe mehr.)

Da du ja von der Privatschule Geld bekommst und nicht vom Land, dürfte keine Beihilfeberchtigung mehr bestehen. Aber frag sicherheitshalber mal bei der Beihilfestelle nach. Die wissen das bestimmt genauer. Vielleicht hat ja auch die Privatschule Erfahrungen damit.

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