Wenn Du in einer Abschlussklasse bist (also dieses Jahr die Schule beendest), dann bekommt ihr Gamzjahresnoten (also zählt das 1. Halbjahr zur Hälfte mit). Ansonsten ist die Regelung, dass die Leistungen des 1. Halbjahres bei den Noten des Verstzungszeugnisses "angemessen berücksichtigt" werden sollten.
Das ist also im Prinzip Ermessenssache des Lehrers.