Quatsch. Es ist einer der wichtigsten charakterlichen Voraussetzungen eines guten Polizisten, emphatisch zu sein.

Man muss halt eben auch sehr sachlich sein und manchmal mit emotionaler Distanz an die Sache herangehen - das kann eben manchmal etwas kalt rüberkommen.

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Hallo Emart235,

tut mir leid, dir das mitzuteilen, aber wahrscheinlich bist du damit Dienstuntauglich :(

Meines Wissens kann PTBS nie ganz ausheilen, da die Krankheit in Schüben verlaufen kann, auch, wenn man gerade keine Symptome hat.

Und somit tritt dies auf die folgende Aussage in der PDV 300 zu, die die Diensttauglichkeit bzw. -untauglichkeit regelt:

"Zu beachten ist, dass eine nicht unbeachtliche Anzahl psychischer Leiden definitionsgemäß nicht „ausheilen“ können, da diese mit schubweisen Verläufen - mitunter auch in großen zeitlichen Abständen - behaftet sind, somit dauerhaft fortbestehen (z.B. Depression, Suchterkrankung und auch zeitweilige Rückbildung/“Remission“)."

Am besten kontaktierst du deinen Einstellungsberater, dieser kann sich auch mit den medizinischen Unterlagen an den polizeiärztlichen Dienst wenden, der dir diese Frage endgültig beantworten kann.

Ich drück dir die Daumen, dass du keine Beschwerden mit PTBS mehr in Zukunft haben wirst und vielleicht doch noch zur Polizei damit darfst :)

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Hallo, Diekrasse007!

Das stimmt. Man darf für den Polizeidienst keine psychischen Erkrankungen, Suchtverhalten, etc. haben - auch ein Problem dahingehend in der Vergangenheit, führt zwingend zum Ausschluss. Inwiefern die Polizei abgeschlossene Therapien "nachvollziehen" kann, weiß ich nicht.

Ich schätze mal, dass du mit Narben die vom Ritzen meinst - dies ist ja für jeden Außenstehenden relativ eindeutig und führt demnach zur Polizeidienstuntauglichkeit.

Hier ein Auszug aus der PDV 300, die die Polizeidiensttauglichkeit bzw -untauglichkeit regelt:

Zu Nr. 4 unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit, z. B.

a) durch nicht ausschließbare Eigen- oder Fremdgefährdung 

  1. (nach autoaggressivem Verhalten, bei Sucht),

b) durch psychische Instabilität 

  1. (ADHS, psychosomatische, Ess- oder Angststörung, Suchterkrankung),
  2. c) durch naturgemäß 
  3. unheilbare psychische Krankheiten 
  4. (aufgetretene endogene „Depression“, Psychose, Borderline-Störung),
  5. d) durch 
  6. Persönlichkeitsstörung,

Tut mir leid, dir das mitzuteilen. Ich hoffe, dass du wenigstens nun deine Probleme im Griff hast :)

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Es gibt z. B. auch noch das GSG 9 oder die ZUZ des Zolls, aber es geht ja noch nicht darum, welche Einheit „extremer“ ist - solche Leute, die das machen, weil es halt cool und extrem ist, braucht man in einer Spezialeinheit nicht.

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