6 bis 18 Uhr (12 Stunden) - Was ist das denn für eine Arbeitszeit?

Wenn man bedenkt, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (unter Bedingungen) nur um bis zu 2 Stunden erhöht werden darf und die Ruhepausen bei einer Arbeitszeit von Ü9 Std. 45 Minuten betragen, ergibt sich trotzdem keine derartige Arbeitszeit.

Wenn Du in dem Beruf nicht arbeiten möchtest, ist das doch ok. Ein klärendes Gespräch wäre sinnvoll. Alternativ kannst Du auch mal mit Deinen Eltern zum Hochschulinformationstag (HIT) gehen und sie über den Studiengang und seine Möglichkeiten aufklären.

Deine Eltern sind aber verpflichtet, Dich bis zu Deinem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (finanziell) bzw. bis zur Altersgrenze zu unterstützen.

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In meiner Schulzeit begegnete ich erstmals mit der bayerischen Behauptung, dass sie das schwerste Abitur in ganz Deutschland hätten. Was natürlich eine haltlose Behauptung war und ist.

Im Studium konnte ich einige sehr nette und sympathische und einige sehr hochnäsige, arrogante Bayern kennenlernen.

Als Fazit kann ich erfahrungsgemäß nur sagen, dass es ein sehr selbstbewusstes, eher konservatives und starkes Bundesland ist. Die unbestreitbare Überheblichkeit oder Arroganz, kann man halt nicht immer verbergen.

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Ich kenne keine Uni, die die vergangenen NC-Werte "verheimlicht".

(...) weil ich nicht weiß was für ein Notendurchschnitt man von mir erwartet.

Weißt Du auch nicht unbedingt mit den letzten NC-Werten, da diese jährich von vielen Faktoren abhängig sein können (Anzahl der Bewerber, Notendurchschnitte der Bewerber, verfügbare Studienplätze etc.).

Außerdem kannst Du immer noch im Studentensekretariat nachfragen.

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Also gem. § 24 der Prüfungsordnung der IHK Schwaben wird ein 100-Punkte-Schlüssel für die Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde gelegt.

Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:

Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung

= 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut

eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung

= unter 92 - 81 Punkte = Note 2 = gut

eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung

= unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht

= unter 67 - 50 Punkte = Note 4 = ausreichend

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind

= unter 50 - 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft

eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen

= unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.

 

Ob das aber für Deinen Weg zutrifft, oder ob es da noch zusätzlich zu beachtende VO gibt, musst Du erfragen.

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Für einen Wohnheimplatz eines Studentenwerkes benötigt man idR eine Immatrikulationsbescheinigung, dh den Nachweis darüber, dass Du an dieser HS eingeschrieben bist.

Wenn Du diese nicht hast, bekommst Du grds. auch keinen Wohnheimplatz.

Ist der Studiengang zulassungsfrei? Wenn ja, hast Du bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen den Studienplatz sicher.

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Der Aufbau der Mail ist ziemlich unseriös und nur wenig geradlinig. Neben der auffällig zufälligen E-Mail-Adresse ist auch die Anrede mit "Sehr geehrter Kunde" auffällig.

Ich würde nicht darauf eingehen. Alternativ zur E-Mail kannst Du Dich ja auch über die Google-Suche in Dein Amazon-Konto einloggen.

Die Mail kannst Du auch an Deine Verbraucherschutzzentrale weiterleiten.

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Ich fände es schlecht, weil

Ich finde es mehr als nur befremdlich, wenn eine Person, die von einer Partei gestellt wird, welche selbst nur in einem Bundesland gewählt werden kann (was an sich schon verfassungsrechtlich angreifbar ist), zum Regierungschef des Bundes werden soll.

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