Social Network Marketing und Social Media Marketing sind identische Begriffe. Es handeelt sich bei dieser Marketingform um Werbeaktion in den Social Media Portalen, wie beispielsweise Facebook, Twitter, YouTube, etc.

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Dir ist wohl der Unterschied zwischen einen Schneeballsystem und Empfehlungsmarketing nicht klar. Daher bezieht sich meine Antwort darauf diesem Unterschied mal kurz zu erläutern.

Zunächst erst einmal eine allgemeine Definition (nach Wikipedia) was Empfehlungsmarketing überhaupt ist.

Unter Empfehlungsmarketing ist ein Instrument der Neukundengewinnung zu verstehen, das durch Mundpropaganda und Referenzen von Kunden erfolgt. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Kunde mit den Leistungen des Anbieters zufrieden ist[1]. Insofern sind eine adäquate Bestandskundenpflege und ein dementsprechendes Loyalitätsmarketing dem Empfehlungsmarketing vorgelagert.

Empfehlungsmarketing wird nun gerade im Netzwerk Marketing oder auch MLM (Multi-Level-Marketing) eingesetzt, bei der ein Unternehmen seine Produkte über selbstständige Vertriebspartner als Zwischenhändler an die Endkunden verkauft. Es handelt sich um eine vollkommen legale Marketing Tätigkeit, und nahezu alle großen und bekannte Unternehmen (Quelle, Neckermann, Amazon, Coka Cola, etc) bedienen sich dieser Form von Produktempfehlung. Als eine internetbasierte Vertriebslösung wird Empfehlungsmarketing als Affiliate Marketing bezeichnet, bei der ein Anbieter von Produkten oder Dienstleistung seiner Vertriebspartner erfolgsorientiert durch eine Provision vergütet.

Es muss jedoch immer das Produkt oder die Dienstleistung des Anbieters im Vordergrund stehen. Die Grenze zu einen Schneeballsystem, welches übrigen gemäß § 16 UWG verboten ist, ist jedoch dann erreicht, wenn nicht das Produkt oder die Dienstleistung im Vordergrund der Vermittlungstätigkeit steht, sondern es in erster Linie darum geht neue Vertriebspartner für das Unternehmen zu gewinnen. Beispielsweise wird für eine solche Vermittlung ein "Kopfgeld" gezahlt oder es werden nur minderwertige Produkte angeboten.

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Die Ausstellung der entsprechenden Leistungsnachweise (Scheine) im Hochschulbetrieb aus ausschließlich Sache des jeweiligen Lehrstuhls an der Hochschule. Es gibt daher auch leider keine gesetzliche Regelung, dass diese Leistungsnachweise in der allgemeinen Studentenverwaltung registriert werden müssen.

Du muss daher versuchen deinen Professor selber ausfindig zu machen. Versuche auch mal bei dem Nachfolger des Lehrstuhls deines Prof. nachzufragen.

Übrigens soweit ich mich noch aus meiner Studienzeit erinnern kann, wurden die Scheine elektronisch erstellt. Vielleicht sind diese Scheine auch noch im Rechenzentrum deiner Hochschule gespeichert. Frage daher auch mal dort mit der Angabe in welchem Semester die Scheine erworben wurden nach.

Wünsche dir viel Glück.

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