Wenn du es genau wissen möchtest kannst du dich auf dem örtlichen Bauamt erkundigen, die können dir genau sagen was dein Nachbar darf oder nicht. In der Regel dürfen eingeschossige Garagen bis zu einer Länge von 8 Metern auf der Grundstücksgrenze stehen (Hessen).

Wenn der Bestandsbau genehmigt war und das neue Gebäude die gleichen Abmessungen hat und ebenfalls als Garage genutzt wird braucht es meiner Meinung nach keine neue Genehmigung.

Aber wie gesagt, dein Bauamt weiß es genau.

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Die Firma in Regress zu nehmen könnte schwierig werden, da Frist abgelaufen. Sollte es sich jedoch um ein seriöses und in der Region bekanntes Unternehmen handeln, solltet ihr auf jeden Fall mal das Gespräch suchen und auf Kulanz hoffen. In Zeiten von Social Media lässt sich auch hier Druck ausüben, sollte ein Gespräch nicht fruchten.

Der Verkäufer haftet nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihm der Schaden bekannt war, was selten möglich ist.

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Man unterscheidet zwischen Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum ist alles, was sich innerhalb deiner 4 Wände befindet. Hier kannst du tun und lassen was du willst, solange es andere nicht tangiert und du die Statik des Gebäudes nicht veränderst.
Fenster, Dach, Außenwände, gemeinschaftlich genutzte Räume und Flächen Die Heizanlage und die Rohinstallation gehören zum Gemeinschaftseigentum. Sondernutzungsflächen dürfen ausschließlich von dem Eigentümer genutzt werden, dem Sie in der Teilungserklärung zugewiesen wurden. Z.B. Kellerräume, Garagen, Parkplätze oder Gartenflächen.

In Bezug auf Eigentum bedeutet dein Fünftel Miteigentumsanteil z.b. Im Falle eines Totalschadens Brand, Flutschaden etc. würde dir ein Fünftel der Versicherunssumme zustehen. Oder an allen öffentlichen Abgaben die auf das Grundstück entfallen musst du dich mit deinem MEA beteiligen.

Die Nutzung innerhalb der Eigentümer Gemeinschaft ist klar in der notariellen Teilungserklärung geregelt.

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In der Regel kannst du beim zuständigen Bauamt eine mündliche Einschätzung einholen und den entsprechenden Bebauungsplan einsehen, dort ist genau geregelt wie dein Grundstück bebaut und genutzt werden darf.

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