Egal ob Lifo oder fifo - ohne Inventur wird nie ein ordentlicher Wareneinsatz ermittelt werden können.

Abgesehen davon - auch für die Bilanz benötigst Du einen Warenbestand, und der kann nur durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt werden.

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Es gibt bei der Buchhaltung und Bilanzierung einen Grundsatz:

"Noch nicht verwirklichte Verluste müssen, noch nicht verwirklichte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden."

Das ist das System des Niederstwertprinzips.

So, kannst Du Dir Deine Frage jetzt selbst beantworten?

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Als Gitarrenlehrer übst Du eine freiberufliche Tätigkeit aus.

Du musst also kein Gewerbe anmelden.

Allerdings solltest Du Dich bei Deinem Finanzamt als Freiberufler registrieren lassen.

Möglicherweise hast Du auch eine Steuernummer, wenn Du als Arbeitnehmer jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgibst.

Dann melde Deine Tätigkeit unter dieser Steuernummer an.

Wenn nicht: Schreibe halt ohne Steuernummer.

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Dann frage mal Udo Lindenberg.

Dessen Lieblingsgetränk ist Eierlikör, und inzwischen malt er auch bilder mit Eierlikör, und die sind nicht mal billig.

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