3. Auslieferung auf vertragsloser Grundlage
Mit vielen Ländern gibt es keinen Vertrag, der die Auslieferung regeln würde – allerdings Kooperationen, die mit der Zeit entstanden sind. Udo Vetter sagt: Oft läuft die Auslieferung in diesen Fällen reibungsloser als bei Ländern, mit denen ein fester Vertrag besteht.
In solchen Fällen können Diplomatie und Politik nämlich Einfluss nehmen, manchmal kommt es zu Deals, zum Beispiel: Auslieferung gegen Entwicklungshilfe. Udo Vetter: ″Manchmal wird zwischen Staaten auch geschachert.″
Beispiele für diese Kategorie: Bolivien, Costa Rica, Japan, Saudi-Arabien, Weißrussland.