Die AfD ist eine liberalkonservative Partei mit populistischen Tendenzen.
Sie als "rechtsextrem" zu bezeichnen ist bloße Diffamierung auf Antifa-Niveau und somit nicht ernst zu nehmen.
Das grundlegende Kriterium für sogenannten „Extremismus“ liegt immer daran, dass ein radikales Ziel mit extremen Methoden angestrebt wird. Wenn eine Person, ein Verein, eine Sekte oder Partei zwar ein radikales Ziel hat, dieses aber nicht mit extremen, sondern normalen parlamentarisch-politischen Methoden anstrebt, so ist diese zwar radikal, aber nicht extrem.
Beispiel: Die KPD war eine linksradikale Partei in der frühen Bonner Republik. Ihr radikales Ziel war die Abschaffung der parlamentarischen Republik und die Einführung eines marxistischen Staates. Sie hat dieses Ziel aber auf politischem Wege, also ohne Anwendung von außerparlamentarischer Gewalt und Terror zu erreichen versucht. Sie war also radikal (aufgrund der „antidemokratischen“ Ziele), aber nicht extrem (da als Partei rein parlamentarisch vorgehend). Aufgrund ihrer radikalen Ziele wurde sie 1956 von der Bundesregierung verboten.
Zwölf Jahre nach dem KPD-Verbot, hat eine Gruppe ursprünglich Linksradikaler um Andreas Baader und Ulrike Meinhof sich entschieden, zu Extremisten zu werden und die „Rote Armee Fraktion“ (RAF) zu gründen. Das war keine Partei, sondern eine Terrorgruppe, die 33 Funktionäre in der BRD ermordete. Die RAF war also nicht nur radikal in ihren Ansichten, sondern darüber hinaus auch extrem in ihren Methoden. Also Linksextremisten.
Dasselbe gibt es natürlich auch auf der rechten Seite des politischen Spektrums. Eine Partei wie die HEIMAT (frühere NPD) ist als Partei nicht rechtsextrem, sondern rechtsradikal. Die Wehrsportgruppe Hoffmann aus den 70er und frühen 80er Jahren hingegen war keine Partei, sondern eine rechtsextreme Organisation. Auch sie war für den Tod einiger Personen verantwortlich.
Somit kann eine Partei gar nicht „extrem“ sein. Wenn das heute so gehandhabt wird, so ist dies eine Form von bewusster Vertauschung der Begriffe, zur Diffamierung von Dissidenten: Und zwar nur bei solchen der rechten Seite – bei Linksextremen und Linksradikalen hingegen wird die Differenzierung beibehalten, da der Staat und vor allem die Medien, welche die Begriffe nach Bedarf neu definieren und nutzen, wie sie wollen, selbst eine stark linke Tendenz und als solche kaum Neigung haben, ihrem politischen Gegner gegenüber Gerechtigkeit walten lassen zu wollen.
Im Unterschied zur HEIMAT ist die AfD allerdings auch nicht radikal. Rechtsradikalismus zeichnet sich nämlich durch folgende Kerneigenschaften aus:
- Ablehnung der parlamentarischen Republik („Demokratie“) als Staatsform (Hinstreben zu einem totalitären Regime)
- Antisemitismus (jüdische Kreise als Drahtzieher hinter dem politischen Geschehen)
- völkisches Weltbild (ein Volk, ein Staat, keine Multikultigesellschaft)
Parteien wie DIE HEIMAT oder DER DRITTE WEG, welche dieses Gedankengut vertreten und auf parlamentarischem Wege in die Debatte hineinbringen wollen, sind rechtsradikal. Wer diese Ziele mit außerparlamentarischen, also terroristischen und revolutionären Mittel anstrebt, wäre hingegen rechtsextrem.
Die AfD hingegen will weder das eine noch das andere, ist somit weder rechtsextrem, noch auch nur rechtsradikal. Sie ist vielmehr grundlegend liberalkonservativ und EU-kritisch, seit Merkels Masseneinwanderungspolitik ab 2015 auch einwanderungskritisch und populistisch. Ebenfalls gibt es islamkritische Stimmen innerhalb der AfD, die ebenfalls dem Populismus zugeordnet werden.
Hier ist das Grundsatzprogramm der AfD:
https://www.afd.de/grundsatzprogramm/
Bereits im ersten Punkt finden wir das Bekenntnis zur Demokratie. Diese soll sogar noch über die bestehende Ordnung der parlamentarischen Republik hinaus ausgeweitet und durch direkte Volksabstimmungen wie z. B. in der Schweiz ergänzt werden! Also das genaue Gegenteil eines Hinstrebens zum Totalitarismus!
In Punkt 7 geht es um die Einwanderungspolitik. Hier fordert die AfD natürlich ein restriktiveres Vorgehen, strebt aber in keinem Satz einen völkischen Staat an, sondern verlangt lediglich das, was der CDU-Politiker Friedrich Merz im Jahr 2000 gefordert hat: Die in Deutschland lebenden Fremden sollten die deutsche Sprache lernen und sich den hierzulande üblichen Regeln anpassen, also ebenso zu Grundgesetz bekennen, wie dies ja auch von allen Parteien verlangt wird.
Im selben siebten Punkt ist auch von angeblichen „jüdisch-christlichen Grundlagen“ unserer Kultur die Rede. Darüber kann man natürlich streiten. Aus meiner Sicht sind eher die germanischen, keltischen und romanischen Völker, die von germanischen Stämmen im frühen Mittelalter geschaffenen Staaten sowie das römische Recht und das altgriechische Erbe die Wurzeln der abendländischen Kultur, dann erst die christliche Kirche. Juden haben erst seit ihrer Emanzipation im 19. Jh. bedeutende Beiträge leisten können. Doch das ostentative Bekenntnis nicht nur zu „christlichen“, sondern eben „jüdisch-christlichen“ Grundlagen führt eine Charakterisierung der AfD als „antisemitisch“ ad absurdum. Zumal es so etwas wie Arbeitskreise „Juden in der AfD“ gibt und die AfD sich auch grundsätzlich zum Existenzrecht des jüdischen Staates Israel bekennt (was nicht heißt, dass Einzelne die konkrete Politik dieses Staates auch kritisieren dürfen. Juden dürfen ja auch die Politik in Deutschland kritisieren.)
Hier der gesamte Absatz aus Punkt 7:
„Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Einer islamischen Glaubenspraxis, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere Gesetze sowie gegen die jüdisch-christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur richtet, tritt die AfD aber klar entgegen. Viele gemäßigte Muslime leben rechtstreu sowie integriert und sind akzeptierte und geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie gehören zu Deutschland. Der Islam gehört aber nicht zu Deutschland.“
Der scheinbare Widerspruch zwischen dem ersten und letzten Satz kann leicht erklärt werden: Gemeint ist, dass Muslime natürlich das persönliche Recht behalten sollen, ihrem Glauben auch in Deutschland folgen zu können (erster Satz). Andererseits darf Deutschland in der Gesamtheit aber kein islamisches Land wie beispielsweise Marokko, der Irak, Saudi Arabien oder Afghanistan werden. Dies würde nämlich die Einführung der Scharia bedeuten und diese ist mit dem sogenannten demokratischen Grundgesetz nicht vereinbar. Somit will die AfD mit dieser klaren Abgrenzung nicht selbst das Grundgesetz bedrohen, sondern im Gegenteil schützen vor einer möglichen Bedrohung durch die von muslimischen Extremisten („Islamisten“) verlangte Einführung der Scharia auch bei uns.