Als Gewerbeamtsmitarbeiterin kann ich nur sagen: Finger weg.
Ihr müsst mehr zahlen, es geht nicht schneller und meist dauert es sogar länger.

Die Übermittlung erfolgt oft per Fax mit so schlechten Kopien, dass man die Leute, wenn keine Mailadresse angegeben ist, per Post anschreiben muss.

Die in Listen ausgewählten Tätigkeiten sind meist so allgemein, dass wir immer wieder nachfragen müssen, weil es nicht schlüssig oder so nicht zulässig ist.

Hinzu kommt, dass ihr immer mehr zahlt. Die meisten sind verwundert und im mal im Ernst: das Formular kann man auch easy selbst ausfüllen-

Die Formulare gibt es KOSTENLOS auf den Seiten der Gemeinden und Städte und die Anmeldung kann teilweise sogar über die Stadtseiten über ein Onlineverfahren erstattet werden.

Die positiven Bewertungen können eigentlich nur gekauft sein.

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Du kannst ein Gewerbe anmelden, auch als Minderjähriger. Hierfür musst du einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Dieses prüft dann, ob das Gewerbe dir nicht schadet bzw. du geistig "alt" genung bist, das Gewerbe auszuüben bzw. eine Selbstständigkeit zu führen. Hierbei werden auch deine Eltern angehört, da diese ihr Einverständnis geben müssen.

Von einer Anmeldung über deine Eltern sollte schon im Interesse deiner Eltern abgesehen werden, mal abgesehen davon, dass ihr sonst gegen die Gewerbeordnung verstoßt und ein Strohmannverhältnis, das strafbar sein kann, entsteht.
Deine Eltern würden mit allem haften, auch wenn du was verbockst und ggf. Schulden machst.

Zu deinen anderen Fragen:
Hätten meine Eltern dann irgendwelche Nachteile?

  • Deine Eltern bzw, der Elternteil, der das Gewerbe anmeldet, geht somit ein Strohmannverhältnis ein, da du als eigentlich Gewerbeausübender jemand anderen vorschiebst.
  • Der Gewerbetreibende wird automatisch Pflichtmitglied in der Handwerks- oder Handelskammer, in der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt gemeldet. Wenn dieses dann Wind von eurem Strohmannverhältnis kriegt, na dann viel Spaß.
  • Natürlich haften deine Eltern dann auch voll und mit ihrem Privatvermögen.

und wie ist es mit den Privatversicherungen, braucht man so eine dann auch, oder kann man weiterhin bei der Gesetzlichen bleiben?

  • Je nach Höhe der Einkünfte fliegen deine Eltern aus der Gesetzlichen und müssen sich privat versichern. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt. Das Einkommen ist entscheidend. Auch für die Kammerbeiträge.
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Hallo Daniel,

Nein, es gibt kein Mittel zum draufschmieren..

Man muss die Wirbel entweder tiefer schlagen (was ich nicht empfehlen würde) oder sie gegen welche, die eine Nummer größer sind, austauschen.

Tiefer schlagen hat nur einen temporären Effekt bei 1 oder 2 Stück und kann im schlimmsten Fall den Stimmstock schaden.

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Wenn du so lange Fingernägel hast, hast du kein Gefühl mehr beim Spielen bzw. du rutschst u.A. ab. Zudem klackt es beim Spiel.
Meine Klavierlehrerin hat auch immer auf kurze Nägel bestanden.

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Aus Erfahrung kann ich dir sagen: Lass die Finger davon, wenn du was für ihn empfindest. Sich einzureden, dass er sich dann doch vielleicht umentscheidet, ist Quatsch und verschwendete Zeit.
Konzentrier dich lieber auf andere schöne Dinge und auf keinen Fall immer zu ihm gehen, wenn er das will. Das ist das Schlechteste, was du tun kannst.

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