Hallo mike8819,
natürlich ist es erst einmal wichtig, einen passenden Architekten zu finden. Hier sollte man sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören….postive Erfahrungen sind hier ein guter Wegweiser.
Dann setzt man sich mit den beiden ersten Favoriten, eventuell auch drei zu einem unverbindlichen Gespräch zusammen. Welche Referenzbauten gefallen, wie viel Erfahrung hat der Architekt, ist er gut regional eingebunden (Handwerker/Bauamt etc.). Denn hier sollte die Chemie stimmen, da man bei einem Neubau von der Planung bis zur Fertigstellung ca. 1-2 Jahre rechnen und in dieser Zeit Seite an Seite arbeiten muss.
Die HOAI ist ein transparentes Regelwerk und führt dazu, dass Sie wissen, was Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, das der Architekt Ihnen erklären kann – und sollte. Und keine Angst: Kein Architekt wird Sie beim Betreten seines Büros gleich zur Kasse bitten.
Das Architektenhonorar ist abhängig von
• den anrechenbaren Baukosten; dies sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes
• der Schwierigkeit der Bauaufgabe; ein Veranstaltungsgebäude mit komplizierter Konstruktion und Technik ist natürlich aufwändiger zu planen als ein Einfamilienhaus
• dem Umfang der Leistungen; werden in neun Leistungsphasen untergliedert und - falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen - prozentual abgerechnet
• ihrer Vereinbarung mit dem Architekten; sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren
Die Leistungsphasen des Architekten sind
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Leistungsphase Grundlagenermittlung: Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben - Kosten 2 % des Gesamthonorars.
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Leistungsphase Vorplanung: Mittels Strichskizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherrn erste Gestalt an. Der Architekt klärt die Realisierbarkeit und erstellt eine erste Kostenschätzung. Kosten 7 % des Gesamthonorars.
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Leistungsphase Entwurfsplanung: Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1 : 100. Hinzu kommen eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung. Kosten: 15 % des Gesamthonorars.
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Leistungsphase Genehmigungsplanung: Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsanträge im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Kosten: 3 % des Gesamthonorars
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Leistungsphase Ausführungsplanung: Nach Erteilung der Baugenehmigung fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1 : 50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben. Kosten: 25 % des Gesamthonorars
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Leistungsphase Vorbereitung der Vergabe: Der Architekt arbeitet eine genaue Massenberechnung und Leistungsbeschreibung für die Handwerker aus und versendet diese als Ausschreibung an Firmen. Kosten: 10 % des Gesamthonorars
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Leistungsphase Mitwirkung bei der Vergabe: Der Architekt prüft die eingehenden Angebote und erstellt einen Kostenanschlag. Kosten: 4 % des Gesamthonorars
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Leistungsphase Objektüberwachung: Der Architekt kontrolliert die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, nimmt er die Arbeiten mit dem Bauherrn ab und prüft die Rechnungen. Kosten: 32 % des Gesamthonorars
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Leistungsphase Objektbetreuung und Dokumentation: Der Architekt stellt alle wichtigen Dokumente zusammen und übergibt sie dem Bauherrn. Kosten: 2% des Gesamthonorars
In der Regel macht das Architektenhonorar bei Neubauten ca. 15 bis 12 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahme (ohne Grundstückskosten) aus. Bei Umbauten im Bestand liegen die Architektenhonorare meist etwas höher (ca. 17 bis 15 Prozent der Gesamtkosten), weil Umbauten deutlich komplexer sein können als Neubauten und der Architekt mehr Planungsaufwand hat. Da die Honorarordnung das Architektenhonorar degressiv ausgestaltet, gilt folgende Faustregel: Je höher die Gesamtkosten der Baumaßnahme ausfallen, desto niedriger fällt das Architektenhonorar im Verhältnis (prozentual) dazu aus.
Kurzes unverbindliches Beispiel:
Wenn man alle Leistungsphasen in Anspruch nehmen möchte, kommt bei einem Einfamilienhaus von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 250.000,- € ca. 32.500 € plus gesetzliche Mehrwertsteuer zusammen. Nimmt man die Planung nur bis zur Genehmigung in Anspruch (nicht empfehlenswert - da ab dann die fachliche Betreuung bei der Ausschreibung, Detailplanung und Bauausführung fehtl!! ) ca. 8.800 € plus gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bitte bedenken: Der Architekt ist Fachmann und kann schon bei einem gemeinsamen Rundgang mit seinen Hinweisen dabei helfen, einige Tausend Euro zu sparen. Er kennt die Einsparpotenziale beim Bauen, die Tücken und die Kostenfallen. Nicht so einfach zu beantworten, aber auch nicht so kompliziert, wie man meint. Man baut zum Glück meist ja nur einmal im Leben!
Viel Erfolg bei der richtigen Wahl! Eva