Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin, bei uns ab dem 7 Monat. Das ist aber in jedem Jobcenter unterschiedlich. bei manchen schon im 6 und bei manchen erst nach der Geburt des Kindes. Da müssen sie bei sich im Jobcenter nachfragen. Nach der Geburt des Kindes dürfen sie auf jedenfall in eine größere Wohnung umziehen, vorherr ist es eine Ermessenssache vom jedem Jobcenter selber.
Also das Jobcenter wird ihnen schon zeigen wo es lang geht. Wer AIIG 2 bekommt. Hat auch viele Pflichten. Bewerbungen schreiben, zu Terminen ins JC kommen, An Maßnahmen und Arbeitgelegenheiten müssen sie teilnehmen. Grundsätzlich muss jede Arbeit angenommen werden. Außerdem gibt es Mitwikungspflichten, wer sich nicht daran hält bekommt Sanktionen. Es gibt Sanktionen bis zur Streichung des Geldes. Hausbesuche können bei verdacht gemacht werden und so weiter. Die werden noch merken das es Probleme für sie gibt wenn sie sich nicht an ihre Pflichten halten. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin. Bei uns wird genau geschaut wär sich an seine Pflichten hält und wenn nicht wird streng sanktioniert.
Wir haben Massiv gebaut, .
Eingezogen sind wir 2014
Kosten sind immer sehr unterschiedlich.
Ihren Hauptschulabschluss können sie an jeder VHS nachmachen, machen dafür müssen sie nich nach Dortmund ziehen. Außerdem können sie ihre Tochter doch in ihrem Wohnort zur Ganztagsschule anmelden. Oder geht das an der Schule wo ihre Tochter ist nicht?
Ein Umzug nur weil sie in Dortmund ihren Abschluss nachmachen wollen ist kein wichtiger Grund, das können sie bei sich oder in der nächsten Stadt. So ein Umzug würde viel Geld kosten, das sind Steuergelder daher geht das nur bei einem wichtigen Grund. ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiß ich das.
Wenn sie abbrechen bekommen sie eine 100% Sanktion ihres ALLg 2 satzes da sie ja noch unter 25 Jahre alt sind. Entwerder Maßnahme durchhalten oder eben Sanktion. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und finde das jammern über Maßnahmen vom Jobcenter echt unverschämmt.
Da sie AIIg 2 beziehen können sie einen Antrag beim Jugendamt stellen. Das J-Amt übernimmt dann die Kosten. Da brauchen sie sich keine Sorgen machen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und habe schon oft das erzählt.