Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin, bei uns ab dem 7 Monat. Das ist aber in jedem Jobcenter unterschiedlich. bei manchen schon im 6 und bei manchen erst nach der Geburt des Kindes. Da müssen sie bei sich im Jobcenter nachfragen. Nach der Geburt des Kindes dürfen sie auf jedenfall in eine größere Wohnung umziehen, vorherr ist es eine Ermessenssache vom jedem Jobcenter selber.

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Beide Partner sind arbeitslos ... Wohnsituation?

Hallo!

Mein Bruder & seine Freundin sind beide Arbeitslos (er bezieht seit zwei Monaten ALG 1, sie Grundsicherung bzw. Hartz IV weil schon seit Jahren ohne Job). Beide sind offiziell noch bei ihren jeweiligen Elternhäusern gemeldet, haben aber angekündigt dieses Jahr eine eigene Wohnung anzustreben. Der Knackpunkt ist dabei, dass sie ihre Arbeitslosigkeit absolut gut finden & aus Überzeugung nicht arbeiten wollen ---------> der Staat zahle ja angeblich alles, dafür wäre das ALG ja da, und auch reiner Hartz IV Bezug wäre für die beiden kein Untergang sondern absolut akzeptabel (das ist leider kein Witz!).

Jetzt möchten sie eine eigene Wohnung in einer deutschen Großstadt haben & es gibt dahingehend auch spezielle Ansprüche, das aber noch nicht beim Jobcenter oder der Sozialbehörde vorgetragen. Ich denke nicht, dass das klappt, aber die beiden sind der festen Meinung, dass alles funktioniert & sie auch keine Arbeit annehmen müssen.. weniger wie Hartz IV wird's ja nicht.

Mein Bruder denkt, er könnte auch schwarz arbeiten wenn es finanziell eng werden sollte --------> logisch, man sucht ja überall Hilfsarbeiter, die kurzfristig für bares Geld einspringen - meint er (ist auch kein Witz). Außerdem sind sie beide total überzeugt, in der Großstadt sofort 'ne Wohnung zu finden, die das Amt vollständig bezahlt. Natürlich wollen sie auch das Auto behalten, die Freundin hat einen größeren Hund dazu. Das kostet alles Geld. Das Auto hat mein Bruder auf sich angemeldet.

Was meint ihr: Kann so was funktionieren? Gibt es eine Chance, dass sie das tatsächlich durchbringen? Sie publizieren ihre Ansichten zum Arbeitsleben ja weitreichend!

Was für eine rechtliche Grundlage gibt es? Oder gibt es da Fußangeln/Fallstricke, die ihnen das vermasseln könnten?

Danke für Hilfreiche Antworten/KOmmentare :)

Viele Grüße!

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Also das Jobcenter wird ihnen schon zeigen wo es lang geht. Wer AIIG 2 bekommt. Hat auch viele Pflichten. Bewerbungen schreiben, zu Terminen ins JC kommen, An Maßnahmen und Arbeitgelegenheiten müssen sie teilnehmen. Grundsätzlich muss jede Arbeit angenommen werden. Außerdem gibt es Mitwikungspflichten, wer sich nicht daran hält bekommt Sanktionen. Es gibt Sanktionen bis zur Streichung des Geldes. Hausbesuche können bei verdacht gemacht werden und so weiter. Die werden noch merken das es Probleme für sie gibt wenn sie sich nicht an ihre Pflichten halten. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin. Bei uns wird genau geschaut wär sich an seine Pflichten hält und wenn nicht wird streng sanktioniert.

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alleinerziehend jobcenter lehnt Ausbildung und bildungs Gutschein ab!

Hallo wie es die Überschrift schon sagt etwas zu mir ich bin (24) Mutter einer 8 jährigen Tochter alleinerziehend. meine Schule habe ich damals ehrlich gesagt aus eigener doofheit abgebrochen. Ich wohne mit meiner Tochter in einer kleinen Stadt wo es auf dem Arbeitsmarkt auch schlecht aussieht. Habe vor kurzem dann einen Auszug aus meiner Wohnung beantragt bei dem jobcenter dieser wurde auch genehmigt allerdings nur innerhalb der Stadt in der ich jetzt wohne heute morgen informierte ich mich wie es aussieht mit einem Umzug nach Dortmund man gab mir dann zur Antwort ohne wichtigen Grund dürfte ich Das nicht.. die ganzen Jahre habe ich mich mit zeitarbeit über Wasser gehalten in der altenpflege .. ich möchte aber was für meine Zukunft tun und strebe eine Ausbildung an zur examinierten pflegefachkraft ... leider ohne Schulabschluss kaum möglich. Meine Tochter geht ganz normal zur schule also nicht in den ganztag was bedeutet sie geht um 8 bis um halb zwölf.. also kommt auch nun keine zeitarbeit mehr in Frage da die Betreuung nicht gesichert ist. Heute fand ich dann im Netz ein bildungs Zentrum in dortmund was den Hauptschulabschluss anbietet inkl eine Ausbildung zur examinierten Fachkraft . Allerdings nur mit bildungs Gutschein vom jobcenter das wurde dann aber verneint bei dem jobcenter mit der Begründung ich sei ja alleinerziehend.. der Plan ist nach Dortmund zu ziehen meine Tochter in den ganztag anzumelden und dann das Angebot des bildungs Zentrums anzunehmen.. meine frage wie soll ich nun vorgehen ? Ich möchte gerne was für meine Zukunft tun und eine Ausbildung machen bin aber halt mit meiner Tochter alleine ohne Familie und bekannte

liebe grüße

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Ihren Hauptschulabschluss können sie an jeder VHS nachmachen, machen dafür müssen sie nich nach Dortmund ziehen. Außerdem können sie ihre Tochter doch in ihrem Wohnort zur Ganztagsschule anmelden. Oder geht das an der Schule wo ihre Tochter ist nicht?

Ein Umzug nur weil sie in Dortmund ihren Abschluss nachmachen wollen ist kein wichtiger Grund, das können sie bei sich oder in der nächsten Stadt. So ein Umzug würde viel Geld kosten, das sind Steuergelder daher geht das nur bei einem wichtigen Grund. ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiß ich das.

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Wenn sie abbrechen bekommen sie eine 100% Sanktion ihres ALLg 2 satzes da sie ja noch unter 25 Jahre alt sind. Entwerder Maßnahme durchhalten oder eben Sanktion. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und finde das jammern über Maßnahmen vom Jobcenter echt unverschämmt.

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Da sie AIIg 2 beziehen können sie einen Antrag beim Jugendamt stellen. Das J-Amt übernimmt dann die Kosten. Da brauchen sie sich keine Sorgen machen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und habe schon oft das erzählt.

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