Jugendschutzgesetz (Deutschland)aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Basisdaten Titel: Jugendschutzgesetz Abkürzung: JuSchG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht FNA: 2161-6 Datum des Gesetzes: 23. Juli 2002(BGBl. I S. 2730) Inkrafttreten am: 1. April 2003(Bek. vom 1. April 2003,BGBl. I S. 476) Letzte Änderung durch: Art. 3 Abs. 1 G vom31. Oktober 2008(BGBl. I S. 2149, 2151) Inkrafttreten derletzten Änderung: 5. November 2008(Art. 4 G vom31. Oktober 2008) GESTA: I021 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein Bundesgesetz zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]1 Regelungen2 Anwendungsbereich3 Novelle 1. April 20034 Änderung zum 1. September 20075 Änderung zum 1. Juli 20086 Änderung zum 1. Januar 20097 Jugendschutz in der Öffentlichkeit8 Was das Jugendschutzgesetz nicht regelt9 Geschichte10 Siehe auch11 Weblinks12 Einzelnachweise

Regelungen [Bearbeiten] Ein Polizeieinsatz im Rahmen des Jugendschutzgesetzes. Mehrere Jugendliche müssen hier soeben erworbene alkoholische Getränke in die Kanalisation entsorgen, da sie nicht die notwendige Altersgrenze überschritten haben.Das JuSchG regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige:

Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der ÖffentlichkeitVerkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der ÖffentlichkeitZuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von MedieninhaltenAnwendungsbereich [Bearbeiten]Im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und sind Jugendliche Personen, die 14 oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 JuSchG).

Novelle 1. April 2003 [Bearbeiten]Das Jugendschutzgesetz wurde mit Wirkung zum 1. April 2003 novelliert (die Änderung wurde im Juni 2002 verabschiedet, drei Wochen nach dem Amoklauf von Erfurt), gleichzeitig trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Während das JuSchG im wesentlichen dem Jugendschutz in der Öffentlichkeit und Verbreitungsbeschränkungen bei jugendgefährdenden Trägermedien (Printmedien, Videos, CD-ROMs, DVDs usw.) regelt, werden im JMStV die Bestimmungen zu Rundfunk und so genannten Telemedien behandelt. Grund für diese Zweiteilung ist die unterschiedliche Gesetzgebungskompetenz der Länder und des Bundes. Mit dem neuen Jugendschutzrecht wurden alte Regelungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG), des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjSM) sowie Jugendschutzbestimmungen in Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) abgelöst.

Eine Neuerung ist, dass in beiden Gesetzen bestimmte Inhalte benannt wurden, die auch ohne Indizierung oder Altersfreigabebeschränkung nicht verbreitet werden dürfen (allerdings für Telemedien in einem anderen Ausmaß als für Trägermedien, auch sind die Folgen bei Verstößen unterschiedlich). Diese Inhalte sind "den Krieg verherrlichende Trägermedien" (§ 15 Absatz 2 Nr. 2 JuSchG), Medien, die "Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen" (§ 15 Absatz 2 Nr. 4 JuSchG) und Medieninhalte, die „Menschen, die sterben oder schweren seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt“ (§ 15 Abs. 2 Nr. 3 JuSchG und § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 JMStV).

Außerdem wurde das Gesetz unter anderem in Bezug auf Computer- und Videospiele geändert. Spiele müssen nun, wenn sie an Minderjährige verkauft werden sollen, der USK vorgelegt werden. Diese bestimmt in einem Prüfverfahren eine Altersbeschränkung für Spiele, die dann auf dem Produkt deutlich sichtbar gekennzeichnet werden muss und v

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behare darauf das es das erste mal war

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Eine Frage an Mütter mit erwachsenen Söhne

Ich habe 2 erwachsene Söhne, die Familie haben und auch Kinder. Ich verstehe mich mit allen gut, lasse sie ihr Leben leben und bedränge sie nicht mit laufender Anwesenheit, muss ich auch nicht weil ich permanent integriert werden, somit immer wieder gesellige Jugendlichkeit geniesse zusammen mit ihren Freunden. Ihre Freunde mögen mich sehr, die gemeinsamme Kommunikation macht Spass und hält mich jung.

Als Mutter nehme ich mir aber auch raus, meinen Söhnen ab und zu den Kopf zu waschen, also ihnen gegenüber ein Machtwort auszusprechen, was auch angenommen wird!!!! Ansonsten habe ich versucht eine grosse Portion Humor mir anzueignen, um nicht alles gleich tragisch und ernst zu werten.

Ich HELFE und stehe mit Rat und Tat ihnen zur Seite, wenn sie es anfordern. Man sagt ja, dass man Söhne an die Schwiegertöchter verliert, aber das ist in meinem Fall auch nicht so.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich möchte gelegentlich mich mit meinen Söhnen auch allein treffen, wenn ich Sorgen, Kummer habe, mir was auf der Seele lastet, dass sie sich dann für mich Zeit nehmen und sie mir zuhören und Kraft geben, Schon ihre alleinige Anwesenheit tut mir gut, Manchmal sind es Dinge, die ich nur mit ihnen allein besprechen kann, ohne, dass ich ihre Familie brüskieren will.

Vor vielen Jahren hat mein Grosser mal gesagt "Du kannst mich nur als Komplettsatz haben, mit Familie oder gar nicht"! Er hat seine Meinung inzwischen revidiert, aber doch recht wenig Zeit für mich. Meine Söhne lieben mich sehr, beide auf ihre Art und Weise, sind in der Not auch zur Stelle, besonders mein Jüngster nimmt sich fur mich Zeit, wenn ich ihn brauche, aber diese Treffen zu Zweit musste ich mir erkämpfen!!!!

Nun würde ich gerne wissen wie es bei euch gehandhabt wird und ob es euch ähnlich ergeht auch ob dieser Kampf gerechtfertigt war. Es geht hier um Treffen in grossen Abständen, es ist keine Forderung, sondern eine Bitte, aber die Realisierung ist für mich Kraft auftanken, Austausch und Kommunikation von ganz privaten Dingen, ohne vor ihren Familien Geheimnisse zu haben.

Würde mich freuen, wenn ihr zahlreich antwortet!

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aktzeptire auch seine familie

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