Wenn man in Uhaft gesteckt wird dann bekommt man erst einen Haftbefehl und dann einen Gerichtstermin richtig. Du bist ja nur so lange in Uhaft bis die Verhandlung war. Und ich bedenke nicht das man wegen Betrug Uhaft kommen könnte weil eigentlich nur die Menschen da hin kommen die eine Gefahr für sich oder ihre Mitmenschen darstellen. Und dann gibt es noch Verdunklungstäter. Das bist du nur wenn die Gefahr besteht das du versuchst unterzutauchen und meiner Meinung nach auch wenn du in der Zeit wichtige Beweise verschwinden lassen kannst. Der Richter entscheidet dann ob er das Gefühl hat das die Person verdunklungstäter ist oder nicht und dementsprechend wird das auch mit Uhaft gehandelt.

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