1. das Grundniveau (G-Niveau), das den für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Lehrstoff aus dem Bereich der Grundanforderungen vermittelt und
2. das Erweiterungsniveau (E-Niveau), das neben dem Lehrstoff aus dem Bereich der Grundanforderungen auch den der Zusatzanforderungen vermittelt.
Quelle:http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/sekundarstufe-i-verordnung/teil-ii-schulartbezogene-regelungen/kapitel-1-integrierte-sekundarschule/sect-27-leistungsdifferenzierung-leistungsbewertung.php