Möglicherweise. Allerdings drohen dabei keine Konsequenzen.

Man kann bis zu 3 Tage ohne ärztliches Attest dem Unterricht fern bleiben. Eine Entschuldigung ist dann aber nötig.

Eine Entschuldigung kann auch nachträglich eingereicht werden.

Wenn deine Eltern kein Bußgeld möchten, sollten sie dir eine Entschuldigung nachträglich schreiben bzw. in der Schule anrufen.

Die einzig erwähnenswerte Konsequenz die dir drohen könnte wäre, dass im Zeugnis ein (zusätzlicher) Fehltag oder Krankheitstag vermerkt wird. Das ist allerdings auch egal, solange es nicht das Abschlusszeugnis betrifft.

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Man kann sie essen, solange kein Schimmel dran ist und sie noch gut schmeckt.

Das MHD ist nur ein grober Anhaltspunkt. Ich habe schon Wurst gegessen die 2 Wochen drüber war, oder Joghurt das 4 Wochen drüber war.

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Das Bedienen des Scheibenwischers zählt als Eingriff. Wie in der Frage schon steht, wird die Prüfung nicht bestanden, wenn der Fahrlehrer eingreifen muss. Somit hast du dir deine Frage eigentlich selber beantwortet.

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