Hallo in die Runde. Ich habe ein Anliegen zu welchem ich noch keine eindeutige Antwort finden konnte. Bis Oktober letzten Jahres (2020) hatten wir einen Hund. Wir hatten ebenfalls von unserem Vermieter die Zustimmung erhalten. So weit, so gut. Wir wohnen auf dem Land in einem Haus wovon wir das Obergeschoss bewohnen. Das Erdgeschoss wird vom Sohn des Vermieters bewohnt. Dieser ist jedoch nur alle 2-3 Wochen dort anzutreffen. Wir wohnen also quasi alleine dort. Es entstehen keinerlei Störungen für andere, soviel sei schon mal gesagt. Wir haben uns dann im Januar 2021 dazu entschlossen einen neuen Hund anzuschaffen. Dieses haben wir dem Vermieter auch mitgeteilt. Jetzt haben wir eine junge Hündin bekommen sowie die Zustimmung des Vermieters. Die eigentliche Frage: Darf der Vermieter OHNE trifftigen Grund die Haltung dennoch nachträglich verbieten?

Bin gespannt auf eure Antwort/Ende.