Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten die bis jetzt so eingetrudelt sind. Die Rechtslage ist was das angeht ja nicht wirklich eindeutig, zumal für einen Laien nicht unbedingt immer verständlich. Muss denn die Zustimmung des Vermieters, auch wenn diese bereits "fern"mündlich/telefonisch erfolgte nochmals in schriftlicher Form vorliegen? Oder anders herum gefragt: Langt es, wenn mir der Vermieter bereits mündlich seine Zustimmung erteilt hat? (für die Zustimmung gibt es sogar Zeugen die bei dem Gespräch anwesend waren).

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