"Die einfache Körperverletzung wird in § 223 StGB definiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Beispiele für eine einfache Körperverletzung sind Anspucken oder Kratzen. Auch wenn durch ein Anrempeln blaue Flecken verursacht werden, kann von einer einfachen Körperverletzung ausgegangen werden.
Eine Gesundheitsschädigung kann allerdings auch psychisch ausgelöst werden. Mobbing oder Psychoterror können beim Geschädigten zu einer psychischen Gesundheitsschädigung führen.
Eine einfache Körperverletzung zieht eine Strafe, die mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug belegt wird, nach sich. In „minder schweren“ Fällen wird oft lediglich eine Geldstrafe verhängt." Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/einfache-koerperverletzung/#:~:text=Die%20einfache%20K%C3%B6rperverletzung%20wird%20in,2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.
Ich würde sein Verhalten mit dem Würgen etc. ohne deine Einwilligung unter Leichter Körperverletzung verstehen. Ich würde da einfach mal mit deinen Eltern reden und ggf. eine Mail an die Polizei schreiben und ob das nun offiziel darunter fällt und wenn ja werden sowieso weitere Maßnahmen von der Polizei aus gemacht: Du wirst befragt etc.
Google mal selber nach dem Gesetzbuch (Oder bleibe auf der Seite, die ich verlinkt habe) und schaue dir die verschiedenen Aspekte an und überlege, ob das zutrifft und wenn ja geh zur Polizei!