Ja, das ist leider möglich. Sollte der Betreuer das für notwendig erachten, kann er beim Gericht diesen "Aufgabenkreis" verlangen, beziehungsweise seine Aufgabenkreisliste verlängern. Du wirst nicht unbedingt im Vorfeld informiert, sondern bekommst vom Gericht einen entsprechenden Hinweis. Private Post ist davon ausgenommen. "Angeblich" *Zwinker*

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Hallo Joker,

wie ist es den ausgegangen?

Das Gericht versucht einem diese Geschäftsunfähigkeit schmackhaft zu machen. "Sind Sie mit dem Einwilligungsvorbehalt einverstanden?" Aus Angst sagt man dann natürlich ja (ich zumindest) mit gravierenden Folgen. Du kannst keine Verträge abschließen, auch keine geringen Beträge begleichen, nichts im Internet ohne Rechnung kaufen und musst immer den gesetzlichen Betreuer fragen, ob er dir nicht Geld gibt. Von deinem Geld wohlgemerkt. Ich habe durch diesen Satan viel Geld verloren, weil er einfach Dinge überweist. Informationen zu bekommen ist äußerst schwierig. Diesen Folterern sollte unbedingt das Handwerk gelegt werden.

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