Hallo 02Justus,
die Beförderungsbedingungen der Bahn sagen ganz klar, dass du diese nicht mitnehmen darfst: "... Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), ..." Quelle
Wird es kontrolliert? Meine subjektive Erfahrung: noch nie!
Gute Reise allen die das hier mach 3 Jahren finden und hilfreich finden.