Ich war mehrere Jahrzehnte in dieser Branche tätig und kann deshalb ziemlich gut mitreden. Die sogenannte "Hausweinprobe" ist meines Erachtens ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts, sodass sich nur ein kleiner Teil von potentiellen Kunden darauf einlässt.

Darunter sind dann leider auch Individuen wie "Wolle", der sich auf Kosten anderer betrinken möchte. Jeder weitere Kommentar zu solchen "Patienten" erspare ich mir an dieser Stelle.

Es gleicht insofern der Suche nach der Nadel im Heuhaufen, um mit Hausbesuchen Geld zu verdienen..

Da solche Firmen heutzutage nur noch Vertragsverhältnisse als sog. Handelsvertreter anbieten und ca. 20% Provision auf den Nettoumsatz bezahlen, kannst du dir selbst ausrechnen, wie hart bzw. fast schon unmöglich es ist, dauerhaft (auch in den Sommermonaten) ein ausreichendes Einkommen zu erzielen, welches bei mindestens 3500 € bis 4000 € monatlich liegen müsste, da du neben der Krankenversicherung, spätestens nach 2 Jahren Pflichtmitglied in der gesetzlichen RV wirst und mangels "Arbeitgeber" sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag alleine aufbringen musst. Das sind zurzeit etwa 20% deiner Einnahmen.

Rechenbeispiel:

Selbst wenn du wochentäglich für 1000 € (stornobereinigt) Wein verkaufst, wären das ca. 22000 € im Monat. Bereinigt um Sektsteuer, Mehrwertsteuer und Abgabe auf Weinzwischenerzeugnisse bleiben ca. 18000 € Nettoumsatz (nur darauf gibt es Provision), was zu einer Provision von ca. 3600 € führt. Bei diesem "Fleiß" fallen ca. 600 € an Kfz-Kosten an. Verbleiben also 3000 €. Verteilt auf 22 Tage á 10 Stunden entspricht das einem Stundenlohn von ca. 13,50 € BRUTTO


Als selbstständiger Handelsvertreter ist das eindeutig zu wenig! In der Realität erwirtschaftest du als Anfänger und ohne Stammkundenkartei wahrscheinlich aber nur 300  € - 350 € Tagesumsatz. Noch Fragen?

Ich rate dir - lass die Finger weg.






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Nun ..... ich habe mir auch Vinylböden verlegen lassen. Die Dauer der Arbeiten hängt wesentlich davon ab, welche Größe die Platten haben, erfahren und schnell fit der Verleger ist und wie der Untergrund beschaffen ist. Dieser MUSS nämlich vollkommen glatt sein, also frei von Unebenheiten, wie sie z.B. durch Teppichkleberreste entstehen können.

Jede noch so kleine Unebenheit (Sandkorn, Betonbrösel) wäre nach dem Verlegen zu sehen, denn Vinylböden sind sehr dünn und bilden den Untergrund ab, sofern dieser nicht absolut glatt ist. So war es zumindest bei meinem Vinylboden, der vollflächig verklebt wurde.

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Das Rechtsgeschäft kann jetzt nicht mehr so ausgeführt werden, wie es ursprünglich abgeschlossen wurde. In diesem Fall kann der Bekannte selbstverständlich seine Anzahlung herausverlangen oder aber sich für ein anderes Gerät entscheiden. Hierüber wird dann ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen.

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Wenn der VK in seinen AGB nicht explizit erläutert, dass Käufe, welche durch Zahlungen mittels Paypal und/oder Kreditkarte abgewickelt werden, nicht skontierbar sind, ist das meines Erachtens eine sogenannte Unklarheit gemäß § 5 AGB, welcher da lautet:

Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Des Weitern möchte ich anmerken, dass Vorkasse bedeutet, dass der Käufer vor Lieferung bezahlt. Ob nun das geld bei PAYPAL geparkt ist und der VK dieses erst nach Auslieferung erhält, spielt keine Rolle! Vorkasse soll vor Zahlungsausfall schützen und der Zinsgedanke ist untergeordnet!!

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