Ja

Ich bin ganz klar gegen die Todesstrafe.

Die Tatsache, dass die Todesstrafe die Menschenwürde des Täters verletzt (Art 1 GG) genügt schon als Grund.

Nun zu deiner Frage: Natürlich wäre die Todesstrafe in manchen Fällen gerecht!

Z.B. wenn jemand einen oder mehrere Morde begeht.

a) Aber es geht im Strafrecht NICHT um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

b) Der Aspekt der Strafgerechtigkeit muss zurückgedrängt werden, da das Strafrecht als gesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.

c) Der Aspekt der Strafgerechtigkeit muss zurückgedrängt werden, aufgrund von Art 1 GG.

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Das Übermaßverbot "Auge um Auge, Zahn um Zahn,..." würde die Todesstrafe sowieso nur für Tötungsdelikte zulassen, also für Mord und Totschlag etc.

Da die Folgen einer Vergewaltigung extrem unterschiedlich schwer sein können,

kann es gar keine Punktstrafe geben.

Es darf für Vergewaltigung ohnehin keine Pauschalstrafen geben, denn es müssen ja unterschiedliche Fälle unterschiedlich bewertet werden.

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Mord ist das schwerste Verbrechen, das weiß jeder.

Der Unwertsgehalt ist bei Mord viel höher als bei Vergewaltigung, weil

a) der Erfolgsunwert, also die Folgen der Rechtsgutsverletzung, höher ist

und

b) der Handlungsunwert des Täters höher ist.

PS: Das "Vergewaltiger" bei manchen Leuten unbeliebter sind als Mörder,

liegt daran, dass Vergewaltigungen pervers und ekelhaft sind, Mord jedoch nicht.

Deswegen werden in Krimis und anderen Filmen auch KEINE Vergewaltigungen gezeigt, jedoch Mord und Totschlag extrem oft.

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Die Tatverdächtigenbelastungszahl bei Vergewaltigung beträgt nur etwa 9-11/ 100.000 Einwohner pro Jahr.

Zu diesem Hellfeld kommt natürlich noch das Dunkelfeld hinzu.

Trotzdem ist Deutschland eines der sichersten Staaten der Erde mit einer sehr erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung.

Die Vergewaltigung ist in Deutschland ein Verbrechen.

Die Vergewaltigung zählt zu den am höchsten bestraften Delikten in Deutschland.

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Es gibt in Deutschland keine Punktstrafen.

Es gibt keine Pauschalstrafen, sondern Strafrahmen, damit unterschiedliche Fälle unterschiedlich bewertet werden können.

Bei anderen Delikten ist das natürlich aus so:

a) Körperverletzungsdelikte: Ne Ohrfeige wird geringer bestraft, als jemanden beide Augen auszustechen.

b) Diebstahlsdelikte: Ne Zigarette zu klauen wird geringer bestraft, als ein Auto zu stehlen.

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a) Das ist 27 Jahre her.

b) Das war ne andere Zeit und ne andere Gesellschaft.

Mit Frauenfeindlich hat das nichts zu tun:

Allgemein konnte nur ein Mann wegen Vergewaltigung einer Frau bestraft werden.

Aber ein Mann konnte NICHT wegen Vergewaltigung eines Mannes bestraft werden (stattdessen "nur" wegen Sexueller Nötigung).

Eine Frau konnte nicht wegen Vergewaltigung eines Mannes bestraft werden.

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Versteh ich

Vermindert Schuldfähige Erwachsene bekommen ja auch eine Strafmilderung.

Im übrigen besteht das wesentliche Ziel des Jugendstrafrechts in der Erziehung.

Und dies gilt bei allen Delikten.

Und die Strafen reichen ja zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung aus.

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Der MORD wäre für mich in beiden Fällen auf jeden Fall vieeel schlimmer als die vergewaltigung.

Außerdem gibt es nicht "die Vergewaltigung".

Da gibt es extreme Unterschiede in der Schwere.

Es gibt ja auch nicht "das Körperverletzungsdelikt" oder "das Diebstahlsdelikt" oder "die Volksverhetzung".

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Es geht im Strafrecht nicht um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

Die Kriminalitätsbekämpfung ist in Deutschland sehr erfolgreich und effizient.

Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

Strafverschärfungen sind nicht erforderlich.

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Ich bin gegen Körperstrafen und erst Recht gegen die Todesstrafe.

Die Menschenwürde des Täters würde damit verletzt werden, vgl. Art 1 GG.

Außerdem sind Straferhöhungen in Deutschland gar nicht erforderlich,

wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

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Natürlich hat die Todesstrafe für Mord eine abschreckende Wirkung,

allerdings ist die abschreckende Wirkung bei langen Freiheitsstrafen wie z.B. in Deutschland gleich hoch.

Wenn man den Mord legalisieren würde, dann würden sich wahrscheinlich alle Menschen aus Selbstjustiz gegenseitig umbringen.

Das übrigens die Abschreckung in Deutschland funktioniert,

merke ich schon daran, dass mich noch niemand umgebracht hat.

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Das ist keine Vergewaltigung, auch nicht nach deutschem Recht und Gesetz.

Aus meiner Sichtweise sollte die Definition vor 1998 gelten,

also Vergewaltigung ist, wenn der Mann die Frau mit Gewalt oder gegenwärtiger Gefahr für Leib oder leben zum GV zwingt.

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