Ich würde mich um mein eigenes Leben kümmern.
Ja, selbstverständlich!
Der Herr Merz war für die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe,
Jedoch mit Widerspruchsklausel.
Diese stand jedoch nicht im Gesetzesentwurf, über den abgestimmt wurde.
Im übrigens es 1871, als das RStGB in Kraft trat, noch keine CDU, wohl aber eine SPD.
Der Herr Metz war für eine Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe,
Aber eben mit der Widerspruchsklausel.
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Viele Frauen zeigen einen Man fälschlicherweise an, wenn sie abgeblitzt werden.
Es gibt Menschen, denen gehts vielschlechter als Vergewaltigungsopfern:
Z.B.
Obdachlosen,
Drogenabhängigen,
Behinderten und
Strafgefangenen.
Man sollte das Thema Vergewaltigung nicht überdramatisieren.
Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
Wir leben hier nicht im Schlaraffenland.
Stell dir mal vor, keiner würde noch Steuern bezahlen.
Dann gäbe es keine Polizei mehr, keine Gefängnisse, keine Lehrer,...
Die derzeitigen Strafen sind zur Kriminalitätsnekämpfung absolut ausreichend, wenn dann ejet noch zu hoch.
Der Vergewaltihungsbegriff ist seit 1998 sehr viel weiter gefasst als vorher.
D.h. viele Delinquenten, die heute wegen Vergewaltigung verurteilt werden, wären vor 1998 "nur" wegen Sexueller Nötigung bestraft worden.
Ich halte die gegenwärtige Gesetzeslage für sinnvoll.
A) durch die Sommerzeit ist es im Sommerhslbjahr abends länger hell.
B) richtigerweise wird Ende Oktober die normalzeit wieder eingeführt, damit es morgens nicht zu lange dunkel ist.
Dann gehe doch sehr oft mit ihr gemeinsam heraus.
Dann mal 15 Minuten im Abstand von 10 m. Vielleicht kann sie sich daran langsam gewöhnen.
Nein, das kommt auf die Frau drauf an.
Es gibt auch Frauen, die nicht kriminell sind und einen kriminelle Lebenshefährte haben.
Z.B. Eva Braun.
Außerdem gibt es zahlreiche Ex-Vergewaltiger, die nicht kriminell sind.
Nur etwa 10% sind Triebtäter.
Geldfälschung wird zurecht viel höher als Urkundenfälschung bestraft,
wegen der hohen Verkehrsfähigkeit des Geldes und der Bereicherung.
Straftaten dürfen sich nicht lohnen, wir leben ja nicht im Schlaraffenland.
Was die Vergewaltigung mit dem Thema zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Mord ist das schwerwiegenste aller Delikte, deswegen gibts auch die LL Freiheitsstrafe.
Jede Vergewaltigung ist anders, Strafrahmen 2 - 15 Jahre.
Es gibt nicht "die"Vergewaltigung.
Ein Einbruch kann zu Traumatisierungen führen, das hängt vom Einzelfall ab.
Wie hoch war die Beute?
Ist eine Person verletzt worden?
Der Herr Friedrich Metz war klar dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar sein soll.
Allerdings war die CDU dafür, dass der Strafantrag Fon dem Opfer zurückgezogen er den kann, so wie das ja auch heute noch bei der Körperverletzung der Fall ist.
Ich denke darüber genauso wie du!
Die Todesstrafe ist - wie Körperstrafen auch - ein Verstoß gegen die Menschenwürde des Täters, also gegen Art 1 GG.
Im übrigen wäre - außer bei Tötungsdelikten - die Todesstrafe gegen das Übermaßverbot "Auge um Auge, Zahn um Zahn,..."
Unter kleinen Strafen verstehe ich Geldstrafen bis 90 Tagessätzen,
die nicht im Führungtszeugnis stehen.
Und 10 Jahre ist eine sehr harte Strafe.
Das ist die Mindeststrafe für Mord in der Schweiz.
Und generell würde ich niemals Gefängnisstrafen als kleine Strafen bezeichnen.
Auch ne Geldstrafe von 90 Tagessätzen ist m.E. zu viel bei nur einem Bild.
Der Strafrahmen war ja anfangs Geldstrafe bis 3 Jahre, dann Geldstrafe bis 5 Jahre, dann 3 Monate bis 5 Jahre.
Also betrachten wird das mal aus der Tätersichtweise:
Sofern man nicht erwischt wird,
ist natürlich der Diebstahl vieeeeel besser als die Sachbeschädigung.
Denn der Sachbeschädiger steht ja nach der Tat mit leeren Händen da.
Andererseits:
Natürlich wird der Diebstahl sehr viel härter als die Sachbeschädigung bestraft, weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.
Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.
Die BILD-Zeitung ist ein Hetzblatt:
Wenn ein Deutscher einem anderen in der Öffentlichkeit die Nase bricht, wird nicht erwähnt.
Wenn der Täter ein Ausländer, insb. Türke oder Syrer ist, dann stehts groß in der Zeitung.