Du darfst sie halten, da sie keine bedrohte Tierart ist.
Du musst aber folgendes beachten:
-Du musst sie innerhalb 14 Tagen nach der Anschaffung bei der Bezirksverwaltungsbehörde anmelden
-mindestens 4 Tiere
-12 m² Fläche für 1 tier und für jedes Tier mehr 2 m² (also bei 4 tieren, 18m²)
-du musst sie draußen halten, in der Wohnung ist das Untersagt. Sie brauchen aber auch einen dauerhaften Zugang zu einem Innengehege mit Wärmelampen und co.
-Es sollte eingzäut Sein und auch unterirdisch, da sie Tunnel und Höhlen graben werden. Zu dem sollte der Boden stets Sandig sein.
-Musst das Gehege regelmäßig Reinigen (stinkt sehr)
Futter:
-Fleisch, Eier und Insekten, ab und an auch Obst aber keine Aubergine oder Avocado.
-Am besten sind Lebende Tiere oder frisch getötete wie z.B. Kücken
Auch wenn sie Süß sind zum Kuscheln sind die Tiere nichts und sie sind Teuer bzw. der Unterhalt.