Weniger auf das äußere. In Deutschland herrscht ein Vermummungs Verbot

Welches sich wie gefolgt äußert:

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unterHelmut Kohl im Bundestag beschlossen.

Sprich sie darf nicht in öffentliche Gebäude mit ihrem Kopftuch, womöglich dann auch die Uni in der sie Studiert auf dem Kopf hinein.

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Liebe Sophie,

Das kann gut sein das sie dich nicht besonders mag, ich glaub eher sie will dich als "Potentielle Gefahr" schlecht reden. Und wenn du schon sagst das die Jungs in deiner Klasse dich verträumt anschauen. Wird's sicher daran liegen.

Grüße Armando

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