Hallo Miaden123 Wenn Du in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft bist ,kann Dich niemand zwingen religiöse Handlungen zu zelebrieren, die Du ablehnst. Werden Dir deshalb Konsequenzen oder gar Bestrafung angedroht ,erfüllt das den Straf- tatbestand der NÖTIGUNG . D.h. Deine Lehrerin hat sich der Nötigung schuldig gemacht und Du kannst ,wenn Du willst eine Strafanzeige gegen sie erstatten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einreichen. Wenn Du,wie ich annehme noch minderjährig bist ,bist Du eine Schutzbefohlene und das wird für Deine Lehrerin auf jeden Fall Konsequenzen haben. Ist Sie wegen Solcher oder ähnlicher Straftatsbestände schoneinmal oder mehrmals aufgefallen kann sich sogar eine Versetzung oder gar eine Suspendierung daraus ergeben. Tip : Besprich das mit Leuten Deines Vertrauens, vielleicht sogar mit Deinen Eltern oder sogar mit Deiner Lehrerin.Wenn nicht,zieh'Dein Ding durch. Wir sind zum Glück kein Gottesstaat und die Behörden sind zur Zeit gegenüber solchen Auswüchsen sehr sensibel. !!!

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Auf keinen Fall solltest Du zurückrufen, denn es kann sein,das man genau das erreichen will und plötzlich bist Du 3,99 Euro los,nur um Dir sagen zu lassen,das Du Dich Verwählt hast.

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Geht geschlossen zum Rektor und beschwert Euch.Sollte das nicht helfen,beschwert Euch beim Elternbeirat.Wenn auch das nichts bringt,schreibt an das Kultusministerium Eueres Bundeslandes.Macht in Eueren Beschwerden darauf aufmerksam,das in Schulen ähnliche Vorgaben einzuhalten sind wie sie bei Büroarbeitsplätzen herrschen.Bei 15-16 Grad ist es fast unmöglich einer sitzenden Beschäftigung nachzugehen ohne zu frieren, -Auch mit Jacke !!! - geschweige denn sich zu konzentrieren.Einen Mindeststandart von 18-20Grad Celsius kann man abverlangen und da wir uns nicht in Kriegszeiten befinden die unser Land bedrohen,sind auch Sparmaßnahmen,welche die Gesundheit und das Wohl Aller gefährden kein ausreichendes Argumment.Um Solche scheint es sich nämlich zu handeln angesichts dessen,das die Lehrerschaft in der Sache scheinbar an einem Strang zieht. Es kann allerdings auch sein,das der Hausmeister die Nachtabsenkung zu spät wieder ausschaltet und die Heizung dadurch zu wenig Zeit hat das Gebäude bis Schulbeginn ausreichend zu beheizen. -Tipp: Nachtabsenkung eine Stunde früher einschalten und dafür eine Stunde früher ausschalten. Heizkosten bleiben gleich.

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Ich würde den Pelz in eine gute chemische Reinigung geben,oder mich bei einer Kürschnerei bzw.einem Pelzgeschäft informieren was man da tun kann.

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Es wird ja behauptet,das die beschriebenen Vorfälle auf Tatsachen beruhen sollen. Wenn man so in den Nachrichten und Magazinen sieht,was für Zufälle dafür sorgen,das Menschen Die unglaublichsten Unfälle überleben,so ist doch die Wahrscheinlichkeit gegeben das ebensoviele Menschen durch solche oder ähnliche Unfälle zu tode kommen. Selbst wenn dise Fälle erfunden sein sollten,so sind sie doch bestimmt irgendwann irgendwo passiert.

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