Bei getrennt lebenden Eltern, mit geteiltem Sorgerecht, kann das Kind mit 14 entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen will, vorausgesetzt das Jugendamt oder das Gericht und natürlich die Eltern sind einverstanden.
Ansonsten kann das Jugendamt den Aufenthalt bestimmen, wenn es nötig ist.
Doch solange die Eltern das Aufenthaltsrecht und die Fürsorge haben, kann das Kind erst mit Volljährigkeit allein entscheiden. Vorher braucht es die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils oder der Eltern.