Moin,

Also aus eigener Erfahrung mit dem dgit Ergänzungsausweis kann ich dir sagen, dass es vom Ausweisher möglich wäre aber er trotzdem nicht anerkannt werden könnte, da er bei denn meisten Firmen und staatlichen Organisationen Noch nicht wirklich bekannt ist. Von den Datenschutz Gestzen ist er ein Risiko warum er von, Mobilfunk oder Banken abgelehnt werden könnte. Bei der Telekom zum Beispiel wurde er abgelehnt da sie ihn nicht als Ausweis Akzeptieren können, wegen ihren Vorschriften.

Bei der Deutschen Bank wird er abgelehnt da er durch die gesetzliche Datenschutz lage nicht anerkannt werden kann, um die Sicherheit der Konten zu sichern.

Bei der Deutschen Bahn wiederum wird er anerkannt also kannst du wenn du eine besitzt deine Bahn Fahrkarte ändern lassen.

Also als Fazit würde ich sagen, dass du es aufjedenfall ausprobieren kannst und solltest aber ob er tatsächlich anerkannt wird, kann ich dir nicht versprechen. Es wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit so sein das du weiterhin dein death name benutzen musst bis du deine namensänderung Antrag abgeschlossen hast und deinen neuen Namen offiziell trägst.

Lg

...zur Antwort

Absolute Gerechtigkeit ist Die Gleichberechtigung von allem egal welchen Stand man angehört wie zum Beispiel; Arzt, Politiker, Klempner oder auch Obdachloser aber auch Nationalitäten spielen dabei keine Rolle. Es geht darum das niemand bevorzugt oder benachrichtigt wird, wenn man zum Beispiel vor Gericht steht oder auch bei der Job suche und beim Gehalt.

Die Absolute Gerechtigkeit ist also nichts anderes als ein Konzept wo jeder die gleichen Rechte und previlegien hat.

Diese Konzept ist aber nicht umsetzbar, da es für viel Menschen noch zu viele Vorurteile existieren oder auch noch zu viele Benachteiligungen gibt. Es gibt die Absolute Gerechtigkeit nur in der Ethik und auch nur dort wird sie existieren können, da doof gesagt die Menschheit noch nicht reif genug für ist.

Ich hoffe ich konnte es die ein bisschen erläutern, was mit der Absoluten Gerechtigkeit in der Ethik gemeint ist.

LG Aki

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.