Wurden AGBs schon genannt?

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Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Allerdings kann dein Mietvertrag oder die Hausordnung einen solchen Passus enthalten. Selbst dann: Was hindert dich daran, beim Mitbewohner mit einem netten Ostergruß um Verständnis zu bitten? Wo kein Kläger, da kein Richter.

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