Ich würde eher zum neuen MacBook raten. Vor allem wegen des Retina-Displays und wegen der enormen Handlichkeit. Ja, es ist noch portabler als das Air und hat ein tolles Design.

Für das, was du machst, brauchst du keinen Pro, die zusätzliche Leistung bringt dir nichts und geht nur auf Kosten der Portabilität.

Das neue MacBook ist meiner Meinung nach der beste Mac für Schule und Studium, es sei denn du machst viel Videobearbeitung etc.

Ich bin in der 10. Klasse, und ja, der MacBook ist echt fantastisch. Und du bekommst bei Apple einen Bildungsrabatt im Edu-Store. Wenn du noch in einer Uni eingeschrieben bist, die beim AOC-Programm mitmacht, dann verdoppelt sich der Rabatt gleich.

Wenn er dir zu teuer ist, dann bleibt der MacBook Air immer noch eine gute Alternative.

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Ja, kaufen darfst du sie. Aber solange du sie nicht von deinem Taschengeld kaufst, können deine Eltern dem Kauf widersprechen (Genehmigung des Rechtsgeschäfts verweigern).

Es liegt im Ermessen von Saturn/des Verkäufers, ob er sie dir verkauft ohne Nachweis einer Einwilligung deiner Eltern. Saturn will schließlich nicht das Risiko laufen, dass du sie verwendest, den Wert minderst und deine Eltern dann das ganze Geld zurückverlangen.

Bei einem Betrag von 97€ dürfte das aber noch weniger problematisch sein, musst du ausprobieren.

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Das sind 3% fehlerhafte Wörter! Sollte das am Anfang der Grundschule passieren, dann ist es noch OK. Aber wenn du an keiner Rechtschreibschwäche leidest, dann können so viele Fehler keinesfalls toleriert werden! Du solltest froh sein, dass dein Lehrer dir nur eine Note abgezogen hat. Eine 4 wäre völlig gerechtfertigt gewesen, vor allem weil Geschichte erst in der weiterführenden Schule unterrichtet wird und dort (beinahe) fehlerlose Klassenarbeiten erwartet werden. Wenige Flüchtigkeitsfehler sind annehmbar, aber doch nicht 15 auf 500! Du solltest wirklich an deiner Rechtschreibung arbeiten, denn diese benötigst du dein ganzes Leben.

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Es ist gut möglich, dass der Verkäufer den Drucker aus Kulanz zurücknimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kannst du gem. § 439 Abs. 1 BGB zwischen einem neuen, gleichen Drucker oder eine Reparatur entscheiden. In Hinblick auf den § 439 Abs. 3 S. 1 BGB könnte jedoch der Verkäufer die Lieferung eines neuen Druckers verweigern, was wahrscheinlich ist. So wird er ihn wohl reparieren.

Zurückgeben (d.h. vom Kaufvertrag zurücktreten), kannst du in folgenden Fällen:

a) Der Verkäufer wird den Drucker aus Kulanz zurücknehmen, wie oben genannt. Somit hebt ihr den Vertrag auf.

b) Der Verkäufer verpflichtete sich zur kulanten Rücknahme, bspw. durch die AGB, innerhalb einer bestimmten Frist, oft 14 Tage.

c) Der Verkäufer versucht zweimal vergeblich den Drucker zu reparieren (bzw. die Reparaturfirma oder der Hersteller, je nachdem, ob der Verkäufer selbst repariert - auch wenn ein Dritter mit der Reparatur beauftragt wird, gilt es als Reparatur/Nacherfüllung seitens des Verkäufers) gem. § 440 S. 1 2. Alt. BGB i.V.m. § 440 S. 2 BGB.

d) Der Verkäufer verweigert Neulieferung und Reparatur gem. § 440 S. 1 1. Alt. BGB.

e) Der Verkäufer hält eine Frist zur Nacherfüllung nicht ein: Du solltest, wenn du den Drucker dem Verkäufer zur Reparatur übergibst, eine angemessene Frist setzen. Sollte diese nicht eingehalten werden, kannst du gem. § 323 Abs. 1 BGB auch vom Vertrag zurücktreten. Ich würde eine Frist von ein bis drei Wochen für angemessen halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Maximilian Mustermann

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