Zweck- welcher ist richtig?

4 Antworten

Zur Beschäftigungsaufnahme, würde ich meinen.

Nagisa34 
Fragesteller
 03.06.2021, 14:46

Ok dankeschön

Hallo,

FSJ ist eindeutig eine Beschäftigung. Hier ist also "Beschäftigungsaufnahme " korrekt.

Seit 1.1.2021 ist die Papier-Bescheinigung nicht mehr erforderlich, weil alles elektronisch zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse läuft (aber erst nach der ersten Gehaltsabrechnung).

Viele Arbeitgeber wollen aber wie gewohnt vorab eine Papierbescheinigung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich brauche eine Vorlage für mein FSJ, welches dieser Zwecke ist es denn?

Wenn Du das FSJ beginnst, beginnst Du eine freiwillige Beschäftigung. Daher ist "zur Beschäftigungsaufnahme" der richtige Zweck.

Alex

Nagisa34 
Fragesteller
 03.06.2021, 14:46

Alles klar, dankeschön

Beschäftigungsaufnahme würde ich sagen.

Nagisa34 
Fragesteller
 03.06.2021, 14:47

Okay dankeschön