Zuzahlung für Brille/Kontaktlinsen

6 Antworten

hängt von der stärke ab, ab wann sie bezahlen. so pauschal kann man nicht sagen am besten rufst du bei deiner kasse an. ich hatte das "privileg" für meine Linsen 650 euro zahlen zu müssen :-(((((

Also bei der den Brillengläsern sieht es nicht so gut aus da Zahlt die Kasse erst wenn du eine schwere Sehbeeintrachtigung nach WHO stufe 1 hast also mit Brille oder Linse erreichst nur einen Visus von 0.3 oder geringer. Kannst natürlich über den Optiker einen Kostenvoranschlag zu der Kasse schicken lassen vlt wird was Bewilligt. Ist aber sehr selten der Fall bischer gewesen.

Bei den Linsen sieht es schon bisschen Besser aus. In den Hilfsmittel-Richtlinien steht das Linsen (Formstabile Kontaktlinsen sind da die Regelversorgung, ausnahmen gibt es ) das Linsen verordnet werden können wenn man z.b eine Myopie ( Kursichtigkeit ) ≥8,0 dpt und/ oder Anisometropie ( Stärkenunterschied R/L ) ≥2,0 dpt hat. Das beides trifft ja zu.

Das ganze über die verondungsfähigkeit von Linsen kannst du hier mal auf Seite 4 §15 nachlesen auf Seite 3 §12 steht es für die Brillengläser ( was für dich aber wohl nicht in Betracht kommt. http://www.g-ba.de/downloads/39-261-735/2008-10-16-Hilfsmittel-Anpassung_BAnz.pdf

Bei Fragen einfach melden.

Janni1979  26.11.2009, 12:53

Ganz vergessen diese Hilfsmittel-Richtlinien gelten für alle gesetzlichen Kassen!

Brillenexperte  26.11.2009, 14:42

Hmmmm, ich weiß nicht, ob das so stimmt. Unter B.Sehhilfen § 12 sind Brillengläser und Kontaktlinsen eingestuft. Also gibt es einen Zuschuss für Kontaktlinsen auch nur unter Voraussetzung des § 12 . Dann erst untergeordnet kommen die Linsenverordnungsfähigkeitkriterien. Also sind die Grund-Voraussetzungen für Linsen und Brillengläser gleich. Beim obrigen Beispiel: Wenn mit den Korrektionsgläsern/Kontaktlinsen ein hoher Visus erreicht wird gibt es auch für Linsen keinen Zuschuss. Zwar wird das Linsenkriterium erfüllt, aber das übergeordnete Verordnungsfähigkeitskriterium wird nicht erfüllt.

Brillenexperte  26.11.2009, 15:02
@Brillenexperte

zum Mitschreiben:

den Kontaktlinsenzuschuss gibt es nur dann, wenn die Grundvoraussetzungen unter §12 erfüllt sind und !!! eine der Kontaktlinsenindikationen §15 erfüllt ist .

Tip: Kostenvoranschlag an die kasse einreichen, denn der "medizinische Dienst" kann !!! von der oben beschriebenen Richtlinie abweichen und es kann dann abweichend einen Zuschuss geben .

Janni1979  26.11.2009, 15:24
@Brillenexperte

Anspruch auf Kontaktlinsen gibt es wenn diese medizinisch erforderlich sind. Auch wenn es mehr die Ausnahme als die Regel ist aber es ist dabei egal ob ü 18 oder u 18. Kontaktlinsen können wenn das der Fall ist sogar bei der Beihilfe eingereicht werden.

Nochmals zur Klärung (s.o.):

den Kontaktlinsenzuschuss gibt es nur dann, wenn die Grundvoraussetzungen unter §12 erfüllt sind >> und << eine der Kontaktlinsenindikationen §15 erfüllt ist .

Tip: Kostenvoranschlag an die Kasse einreichen, denn der "medizinische Dienst" kann !!! von der oben beschriebenen Richtlinie abweichen und es kann dann abweichend einen Zuschuss geben.

Zuschüsse der gesetzl. Krankenkasse gibt es nur noch bei Kindern unter 18 Jahren sowie bei stark Sehbehinderten. Dabei ist nicht die Stärke der Brillengläser entscheidend, sondern die erreichte Sehschärfe (Visus). Private- und/oder Zusatzversicherungen haben eigene Bestimmungen. Hier lohnt es sich ggf. eine (Zusatz)Versicherung abzuschließen.

soweit ich weiss gibts die 20% zu den Gläsern schon einige Jahre nicht mehr und man muss komplett alles selbst zahlen!! Aber viell. gibts ne Ausnahme wegend einen sehr schlechten augen? FRag bei deiner Kranknekasse nach!